True Gum Ingwer Kurkuma
Zusammenfassung
Wird eine Zutat wie hier Ingwer durch eine naturgetreue Abbildung hervorgehoben, können Verbraucher:innen aus Sicht von Lebensmittelklarheit mehr als nur ein nach Ingwer schmeckendes Aroma erwarten. Außerdem finden sie diese Information erst in der sehr kleingedruckten Zutatenliste.
Der Anbieter hat Lebensmittelklarheit Fotos der geänderten Verpackung übermittelt. In der Zutatenliste der Kaugummis mit prominenter Ingwer-Abbildung steht zukünftig „natürliches Ingweraroma“.
Beschwerde
Aus dem Namen des Produktes geht Ingwer und Kurkuma als Inhaltsstoff hervor, ebenso ist auf der Vorderseite der Verpackung eine Ingwerwurzel abgebildet. Leider ist Ingwer in der Zutatenliste nicht einmal erwähnt und könnte maximal im natürlichen Aroma stecken, welches nicht näher bezeichnet ist.
Verbraucherin aus Erfurt vom 21.08.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Produktaufmachung
Wird eine Zutat wie hier Ingwer durch eine naturgetreue Abbildung hervorgehoben, können Verbraucher:innen mehr als nur ein nach Ingwer schmeckendes Aroma erwarten. Außerdem finden sie diese Information erst in der sehr kleingedruckten Zutatenliste.
Darum geht’s:
Der Hersteller nennt die Kaugummis „Ingwer und Kurkuma“ und bildet eine große Ingwerwurzel ab. In der Zutatenliste sind keine Ingwerbestandteile zu finden, stattdessen „natürliches Aroma“.
Natürliches Aroma stammt zwar aus natürlichen Rohstoffen, aber nicht aus Ingwer.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
„Natürliches Aroma“ stammt nach der EU-Aromen-Verordnung aus unterschiedlichen natürlichen Rohstoffen. Die Bezeichnung darf nur verwendet werden, wenn die Nennung der Ausgangstoffe das Aroma nicht zutreffend beschreiben würde.
Ein „natürliches Ingweraroma“ muss zu mindestens 95 Prozent aus Ingwer stammen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Wird eine Zutat wie hier Ingwer durch eine naturgetreue Abbildung hervorgehoben, können Verbraucherinnen und Verbraucher erwarten, dass das Produkt Bestandteile von Ingwer enthält. Tatsächlich ist laut Zutatenverzeichnis aber nur ein „natürliches Aroma“ vorhanden, das gemäß den Vorgaben der EU-Aromen-Verordnung zwar für den Geschmack sorgt, aber nicht aus Ingwer stammt.
Diese Informationen sind zudem nicht direkt ersichtlich, denn sie stehen in sehr kleiner Schriftgröße auf der Verpackungsseite. Dagegen sind Werbeaussagen auf der Rückseite gut lesbar.
In diesem Zusammenhang ist Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass die Schriftgröße der Zutatenliste nicht den Vorgaben der LMIV entspricht.
Fazit:
Der Anbieter sollte auf die prominente Ingwer-Abbildung verzichten, wenn laut Zutatenverzeichnis lediglich natürliches Aroma vorhanden ist.
Stellungnahme der True ApS, Glostrup, Dänemark
Kurzfassung:
Wir haben als junges Unternehmen den Anspruch ein leckeres und nachhaltiges Produkt herzustellen. Umso betroffener waren wir, als wir auf Grund der vorgenannten Verbrauchereingabe darauf aufmerksam gemacht wurden, dass wir (obwohl enthalten) im Zutatenverzeichnis natürliches Ingweraroma nicht explizit ausgewiesen hatten. Hierauf hat uns die oben beschriebene Verbraucherbeschwerde aufmerksam gemacht. Dies haben wir zwischenzeitlich nachgeholt und auch die auf der Verpackungsseite aufgebrachte Schrift etwas vergrößert.
Rechtliche Durchsetzung
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Firma True ApS in Dänemark am 8.12.2020 abgemahnt. Das Unternehmen hat am 25.01.2021 eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und zugesichert, das Produkt „True Gum Ingwer Kurkuma“ ab dem 1.05.2021 nicht mehr zu vertreiben, wenn die Kleinbuchstaben des Zutatenverzeichnisses nicht die geforderte Schriftgröße aufweisen.
Ergebnis
Der Anbieter hat Lebensmittelklarheit Fotos der geänderten Verpackung übermittelt. In der Zutatenliste der Kaugummis mit prominenter Ingwer-Abbildung steht zukünftig „natürliches Ingweraroma“.
Laut Hersteller wurde die neue Verpackung bereits im April 2021 an den Handel ausgeliefert. Lebensmittelklarheit hat die neue Verpackung erstmals am 28.05.2021 vorgefunden, zuvor gab es eine Vorgängerversion im Handel.