Das ärgert beim Einkauf:

Übertrieben: Die abgebildete Füllung des Snacks passt nicht zum Inhalt

Der Verpackung des „Nesquick Snack Kakao“ von Nestlé zeigt eine üppige Cremefüllung. Die Realität sieht anders aus.
getaeuscht

Die Verpackung zeigt einen süßen Snack mit einer großzügigen Kakaocremefüllung zwischen zwei dünnen Kuchenschichten. Tatsächlich stimmt das nicht mit dem wahren Inhalt überein. Denn hier überwiegt der Kuchenanteil deutlich. Der Ärger der Verbraucher:innen, die sich auf die cremige Füllung freuen, ist somit vorprogrammiert. Die Anbieterfirma sollte eine realistische Abbildung wählen und nicht eine geschönte Version des Inhaltes.

Auf der Abbildung des Produkts auf der Umverpackung wird die Schnitte mit einem Hauptanteil an Schokocreme (ca. 80 % des Produkts) und ganz dünnen Softwaffeln oben und unten dargestellt.
Das wahre Produkt ist anders zusammengesetzt, die Softwaffeln sind jeweils genauso dick wie die Schokocreme dazwischen. Die Enttäuschung ist also groß, wenn man sich auf viel Schokocreme wie auf der Verpackung dargestellt gefreut hat.
Verbraucherin aus Saarburg vom 23.07.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Abbildung auf der Verpackung ist geschönt. Denn Nestlé verspricht deutlich mehr Füllung, als tatsächlich im dem süßen Snack enthalten.

Darum geht’s:

Auf der Schauseite der Verpackung bildet Nestlé das Produkt „Nesquik Snack Kakao“ ab. Die Bezeichnung auf der Rückseite lautet „Kleinkuchen mit 46 % Milchcremefüllung mit fettarmem Kakao“. Die Abbildung lässt einen „Snack“ erwarten, der überwiegend aus Füllung besteht, die zwischen zwei dünnen Kuchenschichten eingebettet ist. Tatsächlich nimmt die Cremefüllung des Snacks in der Verpackung einen deutlich geringeren Anteil ein. Die Abbildung auf der Schauseite des „Nesquick Snacks“ daher zeigt nicht den realistischen Inhalt. 

Das ist geregelt:

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nestle beschönigt mit dem abgebildeten Snack auf der Schauseite die tatsächliche Zusammensetzung und verärgert Verbraucher:innen damit. Die überdimensionale Darstellung der Füllung spiegelt nicht die tatsächlichen Mengenanteile von Kuchen und Füllung wider und weckt damit falsche Erwartungen.

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte eine realistische Abbildung wählen und nicht eine geschönte Version des Inhaltes.

Stellungnahme der Nestlé Deutschland AG, Frankfurt am Main

Kurzfassung:
Im Rahmen unserer Produktgestaltung legen wir großen Wert auf eine klare Kennzeichnung unserer Produkte. Aus diesem Grund weisen wir den Anteil an Creme auf der Rückseite der Verpackung aus und bieten damit Transparenz über die genaue Zusammensetzung. Zudem legen wir ein besonderes Augenmerk auf die Genauigkeit unserer Produktabbildungen, daher werden wir die Anmerkung sorgfältig prüfen und dies bei zukünftigen Designanpassungen berücksichtigen.