So haben Hersteller reagiert:

Uncle Ben‘s Risotto Hühnchen & Pilze

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Änderung: Die Mars GmbH legt nun die Menge an Hähnchenbrust im Risotto offen und kennzeichnet nicht länger die Hühnchenfleischzubereitung inklusive Wasser, Stärke und Salz.
Geändert

Trotz des Hinweises auf „Hühnchen“ im Produktnamen und der Abbildung von Fleischstückchen in einer Schüssel Risotto steht in der Zutatenliste nur die eingesetzte Menge einer Hühnchenfleisch-Zubereitung. Wie viel Hühnchenfleisch im Produkt steckt, erfahren die Käufer und Käuferinnen des Produktes nicht. Der Hersteller sollte den Fleischanteil im Risotto kennzeichnen und die Zutaten in der rechtlich vorgeschriebenen Schriftgröße auf die Verpackung drucken.

Auf der Verpackung und dem Verkaufsschild wird das Risotto groß mit Hühnchen und Pilzen beworben. Wenn man dann die Zutatenliste genauer anschaut, folgt jedoch eine große Enttäuschung. Es sind 6,8 % einer Hühnchenfleisch-Zubereitung enthalten. Also nicht mal reines Hühnchenfleisch. Die Zubereitung besteht aus Hühnchenbrust, Wasser, Stärke und Salz. Wie viel reines Hühnchenfleisch also da drin ist, kann man nicht einmal nachvollziehen aber es wird sich wohl auf ein Minimum beschränken.

Ich fühle mich bei diesem Produkt durchaus getäuscht und ärgere mich für diese 250 Gramm 1,99 Euro ausgegeben zu haben.

Verbraucherin aus Mohlsdorf-Teichwolframsdorf am 14.07.2016

Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung

Darum geht’s:

Der Produktname nennt Hühnchen als Zutat und die Abbildung auf der Schauseite zeigt in einer Schüssel ein Risotto mit hellen (Fleisch-) und dunklen (Pilz-) Stückchen. Die Bezeichnung auf der Rückseite, „Vorgegarter, gewürzter Reis mit Hühnchen und Pilzen“, weist ebenfalls auf Hühnchen als Zutat hin. In der Zutatenliste steht neben vielen weiteren Zutaten als Angabe zum Fleisch “Hühnchenfleisch-Zubereitung (6,8 %) (Hühnchenbrust, Wasser, Stärke, Salz)“.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht in die Irre führen, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.

Weiterhin schreibt die LMIV eine Mengenangabe in der Bezeichnung oder Zutatenliste für die Lebensmittel vor, die auf der Verpackung abgebildet und/oder genannt sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Hersteller  bildet Fleischstückchen ab und nennt  Hühnchenfleisch im Produktnamen und der Bezeichnung. Zusätzlich ist der Verbraucherzentrale aufgefallen, dass die Schriftgröße in der Zutatenliste unter der in der LMIV vorgeschriebenen x-Höhe von 1,2 Millimeter liegt.

Fazit:

Der Hersteller sollte in der Zutatenliste oder der Bezeichnung nach Ansicht der Verbraucherzentrale die eingesetzte Menge Hühnchenfleisch bezogen auf das Gesamtprodukt angeben. Die in der Zutatenliste aufgeführten Zutaten sollte der Hersteller in der vorgeschriebenen Schriftgröße auf die Verpackung drucken.

Stellungnahme der Mars GmbH, Verden

Kurzfassung:

Bei der Herstellung unserer Produkte beachten wir alle rechtlichen Bestimmungen und achten auf Verständlichkeit der Angaben. Vorliegend besteht nur eine Pflicht zur Mengenangabe für die Zutat „Hühnchenfleisch-Zubereitung“. Bei der Neugestaltung der Verpackung werden wir jedoch nun zusätzlich die Menge der zugefügten „Hühnchenbrust“ angeben. Die überarbeitete Verpackung wird zum 1. Mai 2017 eingeführt.

Ergebnis

Die Firma Mars GmbH hat zugesagt, ab dem 1. Mai 2017 das Produkt in geänderter Verpackung in den Handel zu bringen. Die im April 2018 von der Verbraucherzentrale im Handel gefundene Verpackung gibt die Menge für die eingesetzte Hühnchenbrust an. Die Schriftgröße erfüllt die Mindestgröße.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.