Uncle Ben’s Spitzen-Langkorn-Reis
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Hersteller des „Spitzen-Langkorn-Reis“ bezieht die Nährwertangaben auf den zubereiteten Reis. Viele andere Anbieter geben die Nährwerte pro 100 Gramm ungekochten Reis an. Verbraucher können daher die Nährwerte dieses Produktes nicht direkt mit anderen Reissorten vergleichen. Der Anbieter sollte anstelle der Angaben pro 100 Gramm zubereiteten Reis die Angaben für ungekochten Reis aufführen.
Beschwerde
Guten Tag, beim wöchentlichen Einkauf ist mir bei einem simplen Produkt wie Reis etwas aufgefallen.
Beim Produkt der bekannten Marke Uncle Bens stehen die Vergleichswerte für 100 g mit der Angabe "nach Zubereitung", somit nach der Zubereitung mit Wasser. Das Produkt der Eigenmarke (und weitere im Regal) geben diese 100 g aber im "unzubereiteten" Zustand an.
In meinen Augen schränkt dies die Vergleichbarkeit deutlich ein. Da Reis nach der Zubereitung an Gewicht gewinnt und Wasser nun mal keine Kohlenhydrate hat.
Verbraucher aus Brand vom 01.09.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Darum geht’s:
Auf der seitlichen Umverpackung des Langkorn-Reises weist der Anbieter die Nährwertangaben für das zubereitete Produkt jeweils pro 100 Gramm und pro Portion aus. Auf der Rückseite stehen Empfehlungen für die Zubereitung des Reises.
Ein Vergleich der Nährwerte mit Produkten anderer Anbieter, die mehrheitlich pro 100 Gramm ungekochten Reis kennzeichnen, ist daher nur schwer möglich.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Nährwertangaben. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung regelt, welche Nährwerte deklariert und wie sie berechnet werden müssen. So müssen sich beispielsweise die Angaben auf den Zeitpunkt des Verkaufs und üblicherweise auf 100 Milliliter oder 100 Gramm des Produktes beziehen. Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen: Wenn ausreichend genau über die Zubereitungsweise informiert wird und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen, dann können sich die Nährwerte beispielsweise auf den verzehrfertigen Reis beziehen.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Hersteller dürfen die Nährwertangaben auf den zubereiteten Reis beziehen, sofern sie genaue Zubereitungshinweise geben. Wählt ein Anbieter die Bezugsgröße 100 Gramm Verpackungsinhalt, ein anderer jedoch 100 Gramm zubereitetes Produkt für die Nährwertangaben, können Verbraucher verschiedene Reisprodukte am Verkaufsregal kaum noch vergleichen.
In einer Stichprobe hat die Verbraucherzentrale Hessen festgestellt, dass die Mehrzahl der Hersteller die Nährwerte pro 100 Gramm ungekochten Reis angibt. Wenn ein Hersteller die Nährwerte für das verzehrfertige Produkt nennen will, wäre also die zusätzliche Angabe bezogen auf 100 Gramm ungekochten Reis für einen Produktvergleich aus Verbrauchersicht erforderlich.
Fazit:
Der Anbieter sollte anstelle der Angaben pro 100 Gramm zubereiteten Reis die Angaben für ungekochten Reis für den Produktvergleich angeben.
Stellungnahme der Mars GmbH, Verden (Aller)
Kurzfassung:
Gemäß Art. 31 Abs. 3 der EU-Lebensmittelinformationsverordnung können sich die Nährwertangaben auf das zubereitete Lebensmittel beziehen, sofern ausreichend genaue Angaben über die Zubereitungsweise gemacht werden und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Produkt beziehen. Unser Produkt „Uncle Ben’s Kochbeutel Spitzen-Langkorn-Reis, 500 g“ erfüllt diese Vorgaben: Auf der Verpackungsrückseite erläutern wir unter Ziffer 1 die genaue Zubereitung des Produkts. Wir weisen die Nährwertangaben pro 100 g nach Zubereitung aus, um dem Verbraucher eine Beurteilung der Nährwerte des fertigen Produkts zu ermöglichen. Wir haben die Angabe pro zubereiteter Portion auf unseren Produkten bereits hinzugefügt. Produktionsbedingt werden die neuen Designs nach und nach in den Verkauf einfließen – je nach Warenbestand.
Ergebnis
Der Hersteller hat eine Änderung der Verpackung mitgeteilt. Dies betrifft die zusätzliche Angabe pro zubereiteter Portion Reis, nicht jedoch die Nährwertangaben für den ungekochten Reis.
Zum Produktvergleich stehen für Verbraucher somit nach wie vor nicht die erforderlichen Angaben auf der Verpackung.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.