Unilever, Love Nature by Cremissimo, Beispiel Sorte Salted Caramel
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Hersteller hebt auf der Schauseite unter anderem die Zusammensetzung des Produktes „Love Nature by Cremissimo“ positiv hervor: Angaben wie „Hochwertige Rezeptur“, „mit 12 % frischer Sahne“ sowie der Verzicht auf künstliche Farbstoffe und Aromen lassen Verbraucher eine besondere Eisqualität erwarten.
Wenn es sich nicht um eine Eiscreme nach den Leitsätzen handelt, sollte das Produkt auch nicht als Eiscreme bezeichnet werden.
Beschwerde
Cremissimo hat diese neue "Love Nature" Serie auf den Markt gebracht mit zwei neuen Sorten: Salted Caramel und Madagaskar Vanille. Beide Sorten werden als "Eiscreme" mit 8 % Milchfett bezeichnet. Das ist schlicht falsch. Wie in den Leitsätzen für Speiseeis steht, muss Eis 10 % Milchfett enthalten um sich "Eiscreme" nennen zu dürfen. Sehen Sie hier: [Anbieter-Link entfernt]
Es handelt sich also um eine falsche Aussage, die soweit ich weiß, sogar verboten ist, da sie der Richtlinie nicht entspricht. Auf meine Anfrage an Cremissimo habe ich bisher keine Rückmeldung erhalten. […] Die Bezeichnung ist auf der Packungsrückseite und auch im Internet.
Verbraucher aus Dortmund vom 25.06.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Hersteller hebt auf der Schauseite unter anderem die Zusammensetzung des Produktes „Love Nature by Cremissimo“ positiv hervor: Angaben wie „Hochwertige Rezeptur“, „mit 12 % frischer Sahne“ sowie der Verzicht auf künstliche Farbstoffe und Aromen lassen Verbraucher eine besondere Eisqualität erwarten.
Darum geht’s:
Eine Eiskugel ziert den Deckel der Verpackung „Love Nature by Cremissimo“ mit Werbeangaben wie „Becher und Deckel mit < 1 g Plastik halten das Eis frisch“, „Ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“, „Hochwertige Rezeptur“ sowie „Mit 12 % frischer Sahne“. Der Begriff „Eis“ steht im Zusammenhang mit dem Produktnamen nicht auf der Schauseite.
Auf der Rückseite bezeichnet der Hersteller die Sorte mit „Salzige Karamelleiscreme (mit 8 % Milchfett) mit Karamellstückchen (7 %).“ Laut Nährwerttabelle enthält das Eis 8,3 Prozent Fett.
Das ist geregelt:
Die Leitsätze für Speiseeis bezeichnen die einzelnen Sorten nach ihren Fettquellen. So werden Sahneeis, Milcheis und Eiscreme ausschließlich mit Milchfett hergestellt. Eine Eiscreme enthält danach mindestens zehn Prozent Fett aus Milch und eine Fruchteiscreme unter anderem mindestens acht Prozent Fett aus Milch.
Leitsätze sind nicht rechtsverbindlich, können Hersteller davon abweichen, sofern sie die Abweichung ausreichend kenntlich machen.
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Auf der Verpackung stehen verschiedene Werbeangaben zur Qualität: „Ohne künstliche Farbstoffe und Aromen“, „Hochwertige Rezeptur“, „mit 12 % frischer Sahne“. Auf der Rückseite erfahren Verbraucher, dass es sich bei dem Speiseeis um eine „Eiscreme“ mit acht Prozent Milchfett handelt. Da Verbraucher die Leitsätze verständlicherweise nicht auswendig kennen, wird für sie an dieser Stelle nicht klar, dass die Eiscreme eine niedrigere Qualität hat als verkehrsüblich. Denn die Leitsätze beschreiben Eiscreme mit zehn Prozent Milchfett. In diesem Fall nützt die konkrete Angabe des Milchfetts in der Bezeichnung daher wenig für die Einschätzung der Qualität der Eiscreme.
Dass die Qualität von Eis für Verbraucher oft nur schwer zu erkennen ist, zeigte auch ein Marktcheck von Lebensmittelklarheit in 2018 in Bezug auf abgebildete Zutaten. Nur wenn Hersteller sich an die Leitsätze halten, bieten Bezeichnungen wie Eiscreme für Verbraucher eine verlässliche Orientierung.
Fazit:
Wenn es sich nicht um eine Eiscreme nach den Leitsätzen handelt, sollte das Produkt auch nicht als Eiscreme bezeichnet werden.
Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH , Hamburg
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 29.07.2020 liegt bisher keine Antwort vor.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.