Unilever Rama
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Auf der Vorderseite der Plastikdose preist der Anbieter die Verwendung von Rapsöl aus Deutschland an. Erst auf dem Dosenrand wird deutlich, dass auch Palmöl im Streichfett steckt. Verbraucher können dies als widersprüchlich ansehen. Der Anbieter sollte auf der Schauseite keinen falschen Eindruck über die Zusammensetzung des Streichfettes vermitteln.
Beschwerde
Vorne steht groß in grün, dass mit Rapsöl aus Deutschland produziert wird: Auf dem nur mit der Lupe auf der Seite zuhause lesbaren Hinweis ist mit etwas Mühe zu lesen, dass auch Palmöl verwendet wird. Wenn wir diesen Hinweis im Laden erkannt hätten, dann hätten wir das Produkt nicht gekauft. Wir finden, das ist Irreführung des Verbrauchers. Ferner gehört so etwas auf die schwarze Liste. Eine eindeutige Kennzeichnung, die auch Brillenträger erkennen können, ist für die Kunden essenziell.
Verbraucher aus Neustadt vom 21.05.2016
Darum geht’s:
Auf dem Deckel steht der Hinweis „Rama verwendet Rapsöl aus Deutschland*“. Auf dem Dosenrand wird der Sternchenhinweis aufgelöst „*Rama nutzt überwiegend Deutsches Rapsöl und fördert so den lokalen Anbau.“. Die Zutatenliste nennt an erster Stelle „pflanzliche Öle und Fette (Raps, Palm)“. Der Verbraucher hat sich beim Einkauf an dem Hinweis auf dem Deckel orientiert, der für deutsches Rapsöl im Streichfett wirbt und sieht sich getäuscht. Zudem bemängelt er die Schriftgröße der kleingedruckten Informationen als zu gering.
Das ist geregelt:
Laut Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV) dürfen Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels. Solche Irreführungen sind in der Werbung und Aufmachung eines Lebensmittels unzulässig.
Artikel 13 der LMIV regelt, dass verpflichtende Angaben wie die Bezeichnung eines Lebensmittels, das Zutatenverzeichnis, die Füllmenge, das Mindesthaltbarkeitsdatum oder die Nährwertangaben an einer gut sichtbaren Stelle deutlich lesbar und gegebenenfalls dauerhaft anzubringen sind.
Verpflichtende Angaben auf der Verpackung oder dem Etikett sind in der Regel in einer Schriftgröße mit einer x-Höhe von mindestens 1,2 mm so aufzudrucken, dass eine gute Lesbarkeit sichergestellt ist.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Immer mehr Verbraucher möchten Palmöl aus ökologischen und sozialen Gründen meiden. Sie achten auf Hinweise, die ihrem Verständnis nach auf die Verwendung anderer Fette oder Öle als Palmöl hinweisen.
Unserer Ansicht nach können sich Verbraucher durch die Werbung auf dem Deckel nachvollziehbar über die Zusammensetzung des Streichfettes getäuscht sehen. Das kleine Sternchen ist leicht zu übersehen und nicht klar formuliert: Die Einschränkung „Rama nutzt überwiegend deutsches Rapsöl“ kann entweder bedeuten, dass neben Rapsöl Fett oder Öl aus einer anderen Pflanze im Streichfett steckt, oder Rapsöl aus einem anderen Land als Deutschland meinen.
Die Schriftgröße entspricht zwar den gesetzlichen Vorschriften, kann jedoch trotzdem für Verbraucher ohne Lesehilfe schlecht lesbar sein. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollte die Mindestschriftgröße von 1,2 mm auf 3 mm bezogen auf das kleine „x“ erhöht werden, um eine leichte Lesbarkeit für mehr Verbraucher zu gewährleisten.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf die Werbung mit Rapsöl aus Deutschland verzichten oder in unmittelbarer Nähe deutlich machen, dass auch Palmöl in der Rezeptur steht sowie verdeutlichen, wie viel des verwendeten Rapsöles aus Deutschland stammen.
Stellungnahme der Unilever Deutschland GmbH, Hamburg
Kurzfassung:
Unilever bezieht immer mehr Rohwaren aus nachhaltigem und/oder lokalem Anbau. Auf dem Deckel der Rama informieren wir darüber, das Rama Rapsöl aus Deutschland verwendet. Wir tun dies, weil vielen Verbrauchern die lokale Herkunft von Rohwaren wichtig ist. Das komplette Zutatenverzeichnis befindet sich auf dem Becher, so dass Verbraucher sich über die genaue Zusammensetzung des Produktes informieren können.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.