Das ärgert beim Einkauf:

Unklare Zusammensetzung des Angebots „Zuckerloses Probier-Set“

Die GenussBLN bietet ein Probier-Set als „zuckerlos“ an, obwohl es laut Produktbeschreibung angeblich 64 Gramm Zucker enthält. Trotz Korrekturen bleibt unklar, auf welches Produkt sich Zutaten und Nährwerte beziehen.
getaeuscht

Der Online-Shop Deingenussberlin.de bietet ein „Zuckerloses Probier-Set“ aus drei verschiedenen Lakritz- und Fruchtgummisorten „ohne Zucker“ an. Die Angaben zur Zusammensetzung des Probier-Sets sind jedoch unzureichend und widersprüchlich.
Die offensichtlich falschen Angaben zum Zuckergehalt des Probier-Sets hat der Online-Shop mittlerweile geändert. Er beziffert den Zuckergehalt des Probier-Sets nun mit 0 Gramm. Dennoch bleibt die Kritik von Lebensmittelklarheit bestehen. Denn sowohl die Nährwertangaben und die Zutatenliste beziehen sich auf eines der drei Produkte im Set, die Informationen zu den anderen beiden fehlen. Kaufinteressierte erhalten somit keine klaren Informationen vor dem Kauf.
Der Anbieter sollte die Produktangebote im Online-Shop eindeutig kennzeichnen und dabei die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Der Produkttitel lautet „Zuckerloses Probier-Set“. In der Produktbeschreibung findet sich aber die Aussage, dass 64 g Zucker auf 100 g enthalten sind.
Verbraucherin aus Bonn vom 11.06.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Zutaten und Nährwertangaben passen offensichtlich nicht zum Angebot der „zuckerlosen“ Lebensmittel. Solche Fehler sollten nicht passieren. Hier fehlt eine Prüfung der Produktinformationen auf Deingenussberlin.de.

Darum geht’s:

Die Firma GenussBLN vertreibt im Online-Shop Deingenussberlin.de ein „Zuckerloses Probier-Set“ bestehend aus zwei Tüten „Himbeerlakritz ohne Zucker“, einer Tüte „Lakritzmischung ohne Zucker“ und einer Gratispackung „Cola-Flaschen ohne Zucker“. Unterhalb der Produktabbildung lassen sich die Menüpunkte „Nährwerte & Zutaten“ sowie „Produktbeschreibung“ anklicken.
Unter „Nährwerte & Zutaten“ tauchen jedoch keine Zutaten und Nährwerte auf. Diese finden sich unter „Produktbeschreibung“. Dort nennt die Zutatenliste „Zucker, Gelatine, Glukose-Fruktose-Sirup“ als erste Zutaten. Laut Nährwerttabelle beträgt der Zuckergehalt 64 Gramm Zucker je 100 Gramm. Auf welche Sorte der enthaltenen Packungen sich die Angaben beziehen sollen, ist unklar.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel müssen zutreffend, klar und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Angaben wie „zuckerfrei“ sind in der Verordnung für nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben (HCVO) geregelt. Danach ist die Angabe „zuckerfrei“ oder eine gleichbedeutende Angabe nur dann zulässig, wenn ein Produkt nicht mehr als 0,5 Gramm Zucker pro 100 Gramm oder 100 Milliliter enthält.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die unklaren und widersprüchlichen Angaben für das „Zuckerlos Probier-Set“ auf Deingenussberlin.de sind vollkommen inakzeptabel. Es kann nicht sein, dass Kaufinteressierte unter der Rubrik Nährwerte und Zutaten keine Angaben finden, aber unter „Produktbeschreibung“ unerwartet Zucker als erste Zutat und 64 Gramm Zucker auftauchen. 
Zusätzlich sind Lebensmittelklarheit bei der Durchsicht der Angebote im Online_Shop weitere Mängel aufgefallen, beispielsweise widersprüchliche Angaben zur Kennzeichnung von Allergenen und fehlende Grundpreisangaben. Der Anbieter scheint es mit den Informationen zu seinen Produkten nicht so genau zu nehmen. 

Fazit:

Der Anbieter sollte die Produktangebote im Online-Shop eindeutig kennzeichnen und dabei die gesetzlichen Vorgaben einhalten.

Stellungnahme der GenussBLN GmbH, Berlin

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Das Unternehmen versichert, dass keine irreführenden Informationen verbreitet werden sollten. Es sei eine interne Überprüfung eingeleitet und alle identifizierten Mängel umgehend behoben worden.

Ergebnis

Mittlerweile weist der Online-Shop den Zuckergehalt des Probier-Sets mit 0 Gramm Zucker je 100 Gramm aus. Auf welche Sorte der enthaltenen Probier-Packungen sich die Nährwertangaben und die Zutatenliste beziehen, ist nach wie vor unklar. Weitere Kritikpunkte hat der Anbieter nur teilweise behoben. 
Unverändert sind beispielweise widersprüchliche Angaben zu Zutaten. Aufgrund bestehender Mängel auf der Website hat Lebensmittelklarheit daher die Lebensmittelüberwachung informiert.