Unverständlich bei reinem Kokosfett: „Enthält geringfügige Mengen an Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz“
Zusammenfassung
Bei Palmin handelt es sich nach Herstellerangaben um „Reines Kokosfett“, dass zu 100 Prozent aus Kokosfett“ besteht. Bei 100 Prozent Fett können keine anderen keine anderen Hauptnährstoffe und kein Salz enthalten sein.
Die Anbieterfirma Kölln sollte entweder mit einer vollständigen Nährwerttabelle kennzeichnen oder bei einer verkürzten Fassung einen passenden Hinweis wie „enthält keine Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz“ wählen.
Beschwerde
Palmin "reines" Kokosfett benutze ich schon seit sehr, sehr vielen Jahren. Seit einiger Zeit musste ich jedoch feststellen, dass es sich nicht mehr um "REINES" Kokosfett handelt. Es enthält jetzt "geringfügige?" Mengen an Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Auf der Verpackung steht immer noch: Palmin "REINES" Kokosfett UND „UNVERÄNDERTE REZEPTUR“. Auf jeden Fall, dürfte meines Erachtens weder "REINES" Kokosfett! und vor allem nicht "unveränderte Rezeptur" draufstehen. Früher bestand dieses Palmin NUR aus Kokosfett und Luft.
Verbraucherin aus Driedorf vom 10.07.2024
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Hinweis auf „geringfügige Mengen an“ ist unverständlich, wenn das Produkt gleichzeitig als reines Fett beworben ist.
Darum geht’s:
Der Produktname und die Bezeichnung lauten „„Reines Kokosfett“. Die Zutatenliste nennt zweimal Kokosfett „Kokosfett (ganz gehärtet), Kokosfett.“ Auf der Interseite der Anbieterfirma Kölln ist das Produkt mit „Palmin® ist der Klassiker aus 100 % reinem Kokosfett.“ beschrieben. Die Nährwerttabelle auf der Rückseite nennt je 100 Gramm Produkt 100 Gramm Fett. Unterhalb der Nährwerttabelle steht der Hinweis „Enthält geringfügige Mengen an Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz.“ Die Verbraucherin hält diesen Hinweis für eine Fortführung der Zutatenliste und den Hinweis „Unveränderte Rezeptur“ für falsch.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Die LMIV erlaubt eine von der üblichen Tabellenform abweichende Darstellungsform für geringfügige Mengen an Nährstoffen in Lebensmitteln. Die übliche Mengenangabe darf durch eine Angabe wie „enthält geringfügige Mengen von …“ ersetzt werden, die in unmittelbarer Nähe zur Nährwerttabelle stehen muss. Es gibt jedoch wie hier auch den Fall, dass einzelne Nährstoffe in einem Lebensmittel gar nicht vorkommen.
Der Arbeitskreis Lebensmittelchemischer Sachverständiger der Länder und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (ALS) hat für diesen Fall in seiner 105. Sitzung im Jahr 2015 in einer Stellungnahme beschlossen, dass anstelle der Angabe „Enthält geringfügige Mengen von“ auch andere Formulierungen wie „enthält kein“ für die Nährwertdeklaration der betroffenen Nährstoffe zulässig ist.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unserer Ansicht nach ist der Hinweis auf geringfügige Mengen bestimmter Nährstoffe im Lebensmittel für Verbraucher:innen unverständlich, wenn gleichzeitig mit 100 Prozent Kokosfett geworben wird.
Fazit:
Die Anbieterfirma Kölln sollte entweder mit einer vollständigen Nährwerttabelle kennzeichnen oder bei einer verkürzten Fassung einen passenden Hinweis wie „enthält keine Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz“ wählen.
Stellungnahme der Peter Kölln GmbH & Co. KGaA, Elmshorn
Kurzfassung:
Palmin Reines Kokosfett besteht unverändert zu 100 % aus Kokosfett. Das zeigen die Nährwertangaben, die Brennwert sowie die Angaben zu Fett und gesättigten Fettsäuren mit relevanten Werten ausweisen. Die vorgeschriebene Kennzeichnung von Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz führen wir mit dem zusammenfassenden Hinweis auf, da diese lnhaltsstoffe in Kleinstmengen im Produkt enthalten sind.