Das ärgert beim Einkauf:

Maggi rechnet Nährwerte schön

Die Nährwertangaben beziehen sich auf die mit den Würzpasten zubereiteten Speisen statt auf die Würzpasten selbst. Das erschwert den Produktvergleich und die vorgeschlagenen fettarmen Zutaten ergeben einen besonders niedrigen Fett- und Kaloriengehalt.
getaeuscht

Die Maggi GmbH bezieht die Nährwertangaben für die Würzpasten auf 100 Gramm und eine Portion der zubereiteten Produkte. Die Werte für 100 Gramm der Würzpasten fehlen. Dadurch, dass Maggi für die Zubereitungsvorschläge fettreduzierte oder fettarme Zutaten verwendet, sind der Fett- und Kaloriengehalt niedriger als mit alternativen Zutaten.
Ein Vergleich der Nährwerte mit denen anderer ist so nicht möglich. Das Unternehmen sollte die Nährwerte pro 100 Gramm Packungsinhalt angeben.

Verbraucherbeschwerde zu Maggi Würzpaste für Teriyaki Style

Die Nährwertangaben beziehen sich auf das zubereitete Produkt. Da Maggi die Auswahl des Fleisches in den Zutaten offenlässt (Empfehlung z. B. Rinderhüfte) bleibt unklar, mit welchem Fettanteil Maggi den Nährwert ermittelt hat.
Für Verbraucher ist das nicht mehr brauchbar.
Ich vermute darüber hinaus eine gezielte Täuschung, um den Nutriscore auf grün setzen zu können.
Verbraucher aus Köln vom 25.02.2024

Verbraucherbeschwerde zu Maggi Würzpaste für Tomaten Pesto :

Dort, und auch auf einigen anderen Maggi-Fix-Produkten, wie ich in der Zwischenzeit festgestellt habe, wird bei der Nährwertkennzeichnung lediglich der Nährwert für 100 Gramm des zubereiteten Produktes und für eine zubereitete Portion angegeben.
Für mich ist somit nicht ersichtlich, ob sich die Nährwertangaben auf 100 Gramm einer zubereiteten Portion des Packungsinhalts, oder auf den Zeitpunkt nach der Zugabe von in diesem Fall Sahne und Spaghetti beziehen. Wenn letzteres zutrifft, würde mich interessieren, ob diese Kennzeichnung erlaubt ist, da somit nicht klar ist, welchen Nährwert das enthaltene Produkt allein hat und (ähnlich wie bei Müsli) sich der Nährwertgehalt trotz Angabe der Nutzung von Sahne ändern kann, z. B. durch Nutzung von pflanzlichen Alternativen.
Verbraucherin aus Mainz vom 25.08.2022

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Nährwerte ausschließlich für die zubereiteten Produkte mit fettreduzierten oder fettarmen Zutaten anzugeben, macht den Vergleich mit anderen Würzpasten unmöglich und schönt die Nährwerte. 

Darum geht’s:

Auf den Rückseiten der  Würzpasten stehen Zubereitungsanweisungen, um mit weiteren frischen Zutaten Speisen zuzubereiten. Für die Zubereitung des Tomaten Pestos verwendet die Firma Maggi  „50 ml Sahne, 15 % Fett und 250 g Spaghetti“ und für die Teriyaki Würzpaste „200 g Rindfleisch (z. B. Hüfte), 150 g Broccoliröschen, 1 rote Paprika und 100 g Champignons“. Darüber hinaus soll Öl zum Anbraten des Fleisches verwendet werden. Eine Mengenangabe dazu fehlt. Die Nährwertangaben beziehen sich auf 100 Gramm und eine Portion der zubereiteten Pasten.  Die dazugehörigen Nutri-Scores lauten für die Würzpaste Tomaten Pesto B und für die Würzpaste Teriyaki Style A. Ein Beutel Würzpaste ergibt zwei Portionen.
Für die unverarbeitete Würzpasten macht das Unternehmen keine Angaben zu den Nährwerten. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Nährwertangaben. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Die LMIV regelt, welche Nährwerte deklariert und wie sie berechnet werden müssen. So müssen sich beispielsweise die Angaben auf den Zeitpunkt des Verkaufs und üblicherweise auf 100 Milliliter oder 100 Gramm des Produktes beziehen. 
Von dieser Regel gibt es allerdings Ausnahmen: Wenn ausreichend genau über die Zubereitungsweise informiert wird und sich die Informationen auf das verbrauchsfertige Lebensmittel beziehen, dann können sich gegebenenfalls die Nährwerte beispielsweise auf das verzehrfertige Produkt beziehen.
Der Europäische Gerichtshof hat 2021 entschieden, dass Kalorienangaben auf Lebensmittelverpackungen sich nicht auf das zubereitete Lebensmittel beziehen dürfen, wenn es verschiedene Arten der Zubereitung gibt.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Nährwertangaben sollen als Information für das angebotene Lebensmittel dienen. Würzpasten sind variabel einsetzbar. Beziehen sich Nährwerte auf daraus mit weiteren Zutaten zubereitete Speisen, stimmen sie nicht mehr, wenn Verbraucher:innen andere als die vorgeschlagenen Zutaten verwenden. Beispielsweise enthält Sahne üblicherweise 30 Prozent Fett und nicht 15 Prozent, so dass das Gericht damit deutlich fetthaltiger würde als angegeben. Auch bei der Würzpaste Teriyaki Style ist die beispielhaft genannte Rinderhüfte nach einschlägiger Nährwerttabelle mit 2,35 Gramm Fett je 100 Gramm besonders fettarm. Schon andere Teilstücke vom Rind liefern pro 100 Gramm mehr Fett, beispielsweise die Oberschale 4,5, die Hochrippe 8 und die Brust 14 Gramm.
Wer herkömmliche Sahne oder ein pflanzliches Ersatzprodukt für das Pesto-Gericht nimmt oder statt Rinderhüfte andere Fleischarten für das Teriyaki Style Gericht verwendet, erhält andere Nährwerte mit mehr Fett und Kalorien. Für Verbraucher:innen sind daher die Nährwerte für die Würzpasten relevant. 
Zusätzlich ist der Redaktion von Lebensmittelklarheit aufgefallen, dass eine Kombination aus Würzpaste und Sahne kein „Pesto“ ergibt, das  üblicherweise Öl statt Sahne enthält. Bei dem Teriyaki Style Gericht ist die zu verwendende Ölmenge nicht angegeben und offenbar auch nicht in den Nährwerten eingerechnet.

Fazit:

Der Anbieter sollte zusätzlich die Nährwerte pro 100 Gramm Packungsinhalt angeben.
 

Stellungnahme der Nestlé Deutschland AG, Frankfurt

Kurzfassung:

Die Nährwerte auf der Verpackung sind korrekt und entsprechend der Lebensmittelinformationsverordnung ausgewiesen. Bei unserem Produkt MAGGI Herzensküche Tomaten Pesto handelt es sich um eine Würzpaste, die ausschließlich als zubereitetes Gericht verzehrt wird. Daher weisen wir keine Nährwerte für das verpackte Produkt aus. Weitere Produktinformationen hat unser Verbraucherservice.