Vitrex Apfel
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Die Auslobung eines Lebensmittels als frei von Süßungsmitteln weckt Erwartungen an eine bestimmte Zusammensetzung. Es ist unserer Ansicht nach nachvollziehbar, wenn Verbraucher ein ungesüßtes Getränk erwarten. Enthält das Getränk tatsächlich Zucker, sollte der Anbieter auf den Hinweis „ohne Süßungsmittel“ verzichten oder eine unmissverständliche Formulierung wie „mit Zucker“ oder „ohne Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe nur mit Zucker gesüßt“ wählen.
Beschwerde
„Ohne Süßungsmittel“ steht drauf. Wenn man aber auf die Zutatenliste schaut, steht da auf 100 ml kommen 3 Gramm ZUCKER. Auf 1,5 Liter sind das immerhin 45 Gramm Zucker, wenn ich mich nicht verrechne. Als normal Sterblicher ist für mich ZUCKER natürlich ein Süßungsmittel. Ich weiß, das ist wahrscheinlich mal wieder eine Bezeichnungssache. Aber mal ehrlich, ZUCKER macht ein Getränk oder Essen eben süß und nicht sauer oder salzig, ergo ist es ein Süßungsmittel. Denn das Mittel zum Süßen des Wassers ist in diesem Fall ZUCKER, also ist es ein Süßungsmittel in meinen Augen.
Verbraucher aus Kempten vom 24.01.2015
Darum geht’s:
Das farblose Getränk in der Halbliterflasche erscheint auf den ersten Blick wie ein Mineralwasser mit Zusatz von Apfel. Es sind verschiedene Eigenschaften plakativ ausgelobt, unter anderem „Ohne Süßungsmittel“. Das Erfrischungsgetränk enthält neben natürlichem Mineralwasser, verschiedenen Zusatzstoffen und natürlichem Aroma auch Zucker. Letzteren hat der Verbraucher nicht erwartet und sieht sich getäuscht.
Das ist geregelt:
Nach der EU-VO über Lebensmittelzusatzstoffe 2008 dienen Süßungsmittel unter anderem als „Zuckerersatz bei der Herstellung von brennwertverminderten Lebensmitteln, von nicht kariogenen Lebensmitteln oder von Lebensmitteln ohne Zuckerzusatz“.
Süßungsmittel zählen zu den Zusatzstoffen und umfassen die zugelassenen Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere auch in Bezug auf die Eigenschaften und die Zusammensetzung des Lebensmittels. Diese Regelung gilt auch für Werbung und die Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels.
So sieht es die Verbraucherzentrale:
Wir können nachvollziehen, dass der Verbraucher unter Süßungsmitteln Mittel zum Süßen oder alle Stoffe, die für einen süßen Geschmack sorgen, versteht.
Verbraucher müssen nicht wissen, dass die Begriffe lebensmittelrechtlich anders definiert sind. Allein im Internet kursiert eine Vielzahl an widersprüchlichen Definitionen zu dem Begriff „Süßungsmittel“. Mittlerweile gibt es zudem eine Reihe von ungesüßten Mineralwässern mit Geschmack und so genannte „Near Water-Getränke“, die ebenfalls farblos aber gering gesüßt sind. Sie enthalten entweder Süßungsmittel gemäß der gesetzlichen Definition oder Zucker. Im Sinne der rechtlichen Definition ist es korrekt, dass das Erfrischungsgetränk keine Zuckeraustauschstoffe und Süßstoffe enthält. Unserer Ansicht nach können Verbraucher die gezielte Werbung „ohne Süßungsmittel“ aber als Hinweis auf ein ungesüßtes Lebensmittel verstehen.
Fazit:
Entweder sollte der Anbieter auf die Werbung verzichten oder sie unmissverständlich formulieren, beispielsweise „mit Zucker“ oder „ohne Süßstoffe und Zuckeraustauschstoffe nur mit Zucker gesüßt“ schreiben.
Stellungnahme der Schwarzwald-Sprudel Wildberg GmbH, Wildberg
Kurzfassung:
Der Begriff „ohne Süßungsmittel“ auf dem Etikett unseres Produkts „Vitrex Apfel“ orientiert sich an den üblichen und rechtlichen Definitionen und bedeutet, dass weder Süßstoffe noch Zuckeraustauschstoffe in dem Produkt enthalten sind. Es wird ausschließlich Zucker in so geringen Mengen verwendet, dass das Produkt den Anforderungen „kalorienarm“ entspricht.
Ergebnis
Im Rahmen einer Überprüfung haben wir die veränderte Produktaufmachung 2016 im Handel gefunden. Der Anbieter hat die Angabe „ohne Süßungsmittel“ entfernt.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.