Viva Maris Algen Brotaufstrich Rote Bohnen & Zwiebeln
Zusammenfassung
Die Firma Viva Maris bietet einen veganen „Algen Brotaufstrich Rote Bohnen & Zwiebeln“ an. Das Wort „Algen“ ist in großer Schrift aufgedruckt und springt daher besonders ins Auge. Verbraucher:innen können daher erwarten, dass Algen in wesentlicher Menge vorhanden sind. Tatsächlich enthält das Produkt nur 3,2 Prozent Zuckertang. Tofu ist dagegen mit 25 Prozent neben Bohnen eine weitere Hauptzutat. Die Schauseite passt somit nicht zur Zusammensetzung des Produkts.
Der Hersteller sollte die Art des Aufstrichs und die wesentlichen Zutaten auf der Schauseite angeben. Für beworbene Zutaten sollte er dort außerdem die Menge kennzeichnen.
Beschwerde
Der „Algen-Brotaufstrich Rote Bohnen & Zwiebeln“ lässt erwarten, dass Algen die Hauptzutat sind. Es sind allerdings Kidneybohnen und Tofu.
Verbraucherin aus Suhl vom 05.04.2023
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Schauseite vermittelt einen falschen Eindruck über die Zusammensetzung des veganen Brotaufstrichs. Die deutlich hervorgehobenen Algen sind nur zu 3,2 Prozent enthalten.
Darum geht’s:
Das vegane Produkt „Algen Brotaufstrich Rote Bohnen & Zwiebeln“ besteht laut Zutatenliste aus 51 Prozent Kidney-Bohnen, 25 Prozent Tofu und weiteren Zutaten. Die Alge „Zuckertang“ ist zu 3,2 Prozent enthalten. Die Bezeichnung lautet „Veganer Algen Brotaufstrich auf Basis von Kidney-Bohnen und Tofu, geräuchert“.
Das ist geregelt:
Informationen auf Lebensmitteln dürfen nicht täuschen. Das ist ein wichtiger Grundsatz im Lebensmittelrecht.
Die Bezeichnung gibt an, um welche Art Lebensmittel es sich handelt. Wenn es keine rechtlich oder verkehrsübliche Bezeichnung gibt, wird eine beschreibende Bezeichnung verwendet. Sie muss Verbraucher:innen ermöglichen, die Art des Lebensmittels zu erkennen und es von ähnlichen Erzeugnissen zu unterscheiden.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Schauseite lässt Algen in wesentlicher Menge im Aufstrich erwarten, außerdem Kidney-Bohnen und Zwiebeln als Hauptzutaten. Algen sind mit 3,2 Prozent aber nur zu einem geringen Anteil im Aufstrich vorhanden. Neben Kidney-Bohnen ist Tofu mit 25 Prozent die Basis des Produktes, was Verbraucher:innen erst im Kleingedruckten erfahren. Zwiebel als weitere beworbene Zutat steht weit hinten in der Zutatenliste und kann nur in geringer Menge enthalten sein. Der Produktname „Algen Brotaufstrich Rote Bohnen & Zwiebeln“ passt somit insgesamt nicht zur Zusammensetzung des Aufstrichs.
Zusätzlich ist Lebensmittelklarheit die fehlende Mengenkennzeichnung für Zwiebel als Bestandteil des Aufstrichs aufgefallen.
Fazit:
Der Hersteller sollte die Art des Aufstrichs und die wesentlichen Zutaten auf der Schauseite angeben. Für beworbene Zutaten sollte er dort außerdem die Menge kennzeichnen.
Stellungnahme der Viva Maris GmbH, Schenefeld
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Der vegane Algen Brotaufstrich hat einen bewussten Anteil an Algen, da die Anbieterfirma sich an die Richtlinien der DGE bzgl. des Jodgehalts hält. Außerdem will der Hersteller einen Algengeschmack vermeiden. Der Zwiebelanteil wird inzwischen prozentual in der Zutatenliste ausgewiesen.
Ergebnis
Laut Auskunft des Anbieters kennzeichnet er seit drei Monaten den Zwiebelanteil.