Das ärgert beim Einkauf:

Volvic Erfrischungsgetränk, Beispiel Sorte Tee Pfirsich

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Abgebildeter und genannter Pfirsich nur als Aroma enthalten
getaeuscht

Bei der Aufschrift "Tee Zitrone Limette" gehe ich davon aus, dass wirklich Tee sowie Zitrone und Limettensaft in dem Getränk sind. Das Getränk besteht nur aus Tee-Extrakt und Limetten/Zitronen Aroma, hat also noch nicht einmal eine echte Zitrone oder Limette aus der Nähe gesehen.
Herr S. aus Berlin vom 28.04.2014

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Die Abbildung eines Pfirsichs sowie die Nennung von Pfirsich und Tee als Sortenangabe auf der Schauseite lässt Pfirsichsaft und Tee im Getränk erwarten. In der Zutatenliste tauchen keine Bestandteile von Pfirsich auf, Tee ist nur als Tee-Extrakt vorhanden der Geschmack steckt wahrscheinlich in dem enthaltenen natürlichen Aroma. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Anbieter nur dann mit Fruchtabbildungen werben, wenn die gezeigte und benannte Frucht in Form von Fruchtsaft, -mark oder -extrakt zu den Zutaten zählt. Auf der Schauseite sollte die Angabe „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ auf die Aromatisierung hinweisen und die Angabe „Tee-Extrakt“ die Zutat klarer benennen.

Darum geht’s:

Der „Volvic Tee Pfirsich“ wirbt mit einer naturgetreuen Pfirsich-Abbildung und einem Zweig Tee für diese beiden Zutaten. Auf einer Seite der Flasche beschreibt die Verkehrsbezeichnung das Getränk als „Erfrischungsgetränk aus natürlichem Mineralwasser, Tee-Extrakt und Fruchtgeschmack“. Bestandteile von Pfirsich tauchen in der Zutatenliste nicht auf. Tee steht als Tee-Extrakt noch hinter natürlichem Aroma, das für den Pfirsichgeschmack verantwortlich sein dürfte. Das bedeutet, dass im Produkt mehr natürliches Aroma als Tee-Extrakt enthalten ist.

Das ist geregelt:

Das Getränk unterliegt den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke.

Nach den Leitsätzen sollen naturgetreue Abbildung von Früchten nur dann verwendet werden, wenn Fruchtsaft auch enthalten ist, außer es handelt sich um klare Limonaden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten Erfrischungsgetränke nur dann mit Fruchtabbildungen werben, wenn die genannten oder gezeigten Früchte in Form von Fruchtsaft, -mark oder -extrakt enthalten sind. Zudem sollte das Aroma aus den abgebildeten Früchten stammen und dies auch entsprechend in der Zutatenliste deklariert sein. Hier ist in der Zutatenliste lediglich „natürliches Aroma“ aufgeführt. „Natürliches Aroma“ kann neben Früchten auch aus anderen tierischen oder pflanzlichen Substanzen mit Hilfe von Mikroorganismen gewonnen worden sein.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die naturgetreue Pfirsichabbildung verzichten. Zudem sollte die Schauseite unabhängig von der Art der Aromatisierung, den gut lesbaren Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ tragen und Tee-Extrakt statt Tee angeben.

Stellungnahme der Danone Waters Deutschland GmbH, Frankfurt/M.

Kurzfassung:

Unsere Volvic Tee Produkte werden mit denen für ihren Geschmack charakteristischen Frucht- und Teeabbildungen gekennzeichnet, um dem Verbraucher auf der Schauseite eine Orientierung entsprechend der Geschmacksrichtung zu geben. Vergleichbare Abbildungen sind als Geschmackshinweis im Segment der „wassernahen“ Produkte in Deutschland üblich und erleichtern dem Verbraucher am Regal die Produktauswahl.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.