Das ärgert beim Einkauf:

Warsteiner Radler Zitrone

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Rückverdünntes Konzentrat ist nicht „100 % natürlich“
getaeuscht

Der Anbieter bewirbt das Produkt Warsteiner Radler Zitrone mit „100 % natürlich“, obwohl es nicht nur aus natürlichen, im Sinne von naturbelassenen, Zutaten besteht. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale entsprechen stärker verarbeitete Lebensmittel wie hier Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat nicht der Werbung mit „100 % natürlich“. Bei der Herstellung von Zitronensaftkonzentrat aus Zitronensaft kommt zusätzlich zur rein mechanischen Bearbeitung des Saftpressens das Konzentrieren des Saftes hinzu.

Der Anbieter sollte nicht mit „100 % natürlich“ werben. Um grundsätzlich deutlich zu machen, was sein "Radler Zitrone" von einem anderen Radler unterscheidet, wäre ein Hinweis wie „Zitronenlimonade mit Zitronensaft“ besser geeignet.

Auf der Pappverpackung um das Sixpack vom Radler ist ein Aufdruck "100 % natürlich" auf einem grünen Blatt. Dann ist da aber Zitronenlimonade drin, die mit Zitronensaft aus Konzentrat hergestellt wurde. Ich finde nicht, dass ein extrahierter und wieder aufgefüllter Saft besonders natürlich ist.
Verbraucher aus Darmstadt vom 05.05.2015

Darum geht’s:

Der Begriff „100% natürlich“ taucht sowohl auf der Vorderseite des Etikettes als auch auf der Rückseite als Hinweis „100 % Natürlichkeit“ auf. Die Zutatenliste enthält unter anderem die Zutaten Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat und natürliches Zitronenaroma. Zitronensaft aus Zitronensaftkonzentrat entspricht für die Verbraucherin nicht der angepriesenen „100 % Natürlichkeit“.

Das ist geregelt:

Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften werden unter anderem auch die Zusammensetzung, die Art und Identität eines Lebensmittels verstanden. Die Vorschrift gilt für Werbung als auch für die Aufmachung von Lebensmitteln.
Eine allgemeingültige Definition des Begriffes „natürlich“ gibt es nicht.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Unseres Erachtens erwarten Verbraucher bei der Werbung mit „natürlich“ Lebensmittel, die weitgehend naturbelassen, allenfalls mechanisch bearbeitet sind, wie zum Beispiel Mehl aus dem ganzen Getreidekorn oder Tomatenstücke aus frischen Tomaten. Diesem Verarbeitungsgrad entspricht unserer Ansicht nach der gepresste Zitronensaft. Für das Warsteiner Radler wird dieser Zitronensaft zusätzlich bearbeitet, in dem das Wasser und eventuelle Aromen abgetrennt und später wieder zugefügt werden, zum Teil aus anderer Quelle. Damit liegt nach Meinung der Verbraucherzentrale ein Verarbeitungsgrad vor, der der Werbung „100% natürlich“ nicht mehr gerecht wird.

Fazit:

Der Anbieter sollte auf die Werbung mit „100 % natürlich“ verzichten und deutlicher ausdrücken, was das Warsteiner Radler Zitrone von einem anderen Radler unterscheidet, beispielsweise durch einen Hinweis wie „Zitronenlimonade mit Zitronensaft“.

Stellungnahme der Warsteiner Brauerei Haus Cramer KG, Warstein

Kurzfassung:

Warsteiner Radler Zitrone ist ein qualitativ hochwertiges Produkt, das nur aus Zutaten natürlichen Ursprungs hergestellt und keinen unnatürlichen Verarbeitungsschritten unterzogen wird. Dies entspricht dem Verständnis des Deutschen Brauerbundes von „natürlich“ und der einschlägigen Kommentierung zum Lebensmittelrecht und stellt keine Täuschung dar. Zudem enthält das Produkt keine Zusatzstoffe.

Ergebnis

Das VG Regensburg urteilte am 14.06.2018 zur Frage der Irreführung bei einem Biermischgetränk. Das Ergebnis: Die Limonade eines „Natur Radler“ darf Zitronensaft aus Konzentrat enthalten. Das hier gemeldete Produkt unterscheidet sich aber von dem durch das Gericht beurteilte. Hier wirbt der Hersteller zusätzlich mit „100 % natürlich“ für das Biermischgetränk. Daher halten wir die Beschwerde weiterhin für gerechtfertigt.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.