Das ärgert beim Einkauf:

Weder Zitronensaft noch natürliches Zitronenaroma sind als Zutaten im „Gerolsteiner Lemon“

Trotz naturgetreuer Abbildung von Zitronenstücken enthält das Erfrischungsgetränk nur „natürliches Aroma“.
getaeuscht

Die Abbildung naturgetreuer Fruchtstücke lässt eine andere Zusammensetzung erwarten. Statt Zitronen-/Limettensaft oder natürlichem Zitronenaroma steckt lediglich „natürliches Aroma“, das nicht aus der Frucht stammt, im Erfrischungsgetränk.
Gerolsteiner sollte auf die Abbildung naturgetreuer Zitronenstücke verzichten oder tatsächlich Fruchtbestandteile ins Getränk mischen.

Auf dem Vorderseite Etikett sind eine halbe Zitrone und ein Stück im Wasser zu sehen. Das suggeriert, dass echte Zitrone enthalten ist. Tatsächlich ist es aber nur Aroma.
Verbraucher aus Ratzeburg vom 21.07.2024

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die Abbildung naturgetreuer Zitronenstücke passt nicht zur Zusammensetzung des „Gerolsteiner Lemon“, das keine Bestandteile der abgebildeten Früchte enthält. 

Darum geht’s:

In einer durchsichtigen für Mineralwasser typischen PET-Flasche bietet die Firma Gerolsteiner das Getränk „Gerolsteiner Lemon“ an. Auf der Schauseite springen der Firmenname und das Wort Lemon ins Auge. Letzteres ergibt mit den deutlich kleiner und in anderer Schriftfarbe geschriebenen darunter- und darüberstehenden Wörtern den Hinweis „Sprudelnder Lemon Geschmack“. Außerdem wirbt Gerolsteiner mit „ohne Kalorien, ohne Süßstoffe“. Die Abbildung zeigt spritzendes Wasser sowie eine naturgetreue halbe und ein Achtel Zitrone. Auf der Seite des Etikettes ist unter der Überschrift „Einzigartig Erfrischend“ als ein Punkt „Mit Zitronengeschmack“ aufgeführt. Die Bezeichnung lautet „Erfrischungsgetränk mit Zitronengeschmack auf Basis von natürlichem Mineralwasser“. Die Zutatenliste nennt „Natürliches Mineralwasser, Kohlensäure und natürliches Aroma“ als Zutaten. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). 
Laut den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke sollen naturgetreue Abbildungen von Früchten nur verwendet werden, wenn deren Fruchtsaft und/oder das Fruchtmark enthalten sind. 

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Ein Erfrischungsgetränk ohne Fruchtbestandteile sollte nicht mit der naturgetreuen Abbildung von Früchten werben. Das passt nicht zusammen. 
In einem klaren, farblosen Getränk wie dem „Gerolsteiner Lemon“ ist realistischerweise kein Fruchtsaft zu erwarten, der das Getränk trüben und einfärben würde. Aber Bestandteile aus Zitronen wie natürliches Zitronenextrakt oder natürliches Zitronenaroma sollten enthalten sein, wenn Gerolsteiner mit naturgetreuen Zitronenstücken auf der Schauseite wirbt. 

Fazit:

Gerolsteiner sollte auf die Abbildung naturgetreuer Zitronenstücke verzichten oder tatsächlich Fruchtbestandteile ins Getränk mischen.

Stellungnahme der Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG, Gerolstein

Kurzfassung, erstellt von Lebensmittelklarheit:
Gerolsteiner erklärt, dass das Getränk „Gerolsteiner Lernen“ ein Erfrischungsgetränk mit Zitronengeschmack auf Basis von Mineralwasser sei. Die Bezeichnung und Produktaufmachung folgen den Leitsätzen für Erfrischungsgetränke. Der Zitronengeschmack werde deutlich auf der Verpackung gekennzeichnet, um Verwechslungen mit dem Mineralwasser „Gerolsteiner Sprudel“ zu vermeiden. Die Kennzeichnung „Sprudelnder Lemon Geschmack“ sei auf der Vorderseite deutlich sichtbar.