Das ärgert beim Einkauf:

Weniger Himbeere als erwartet

Das „Rosengarten Himbeer Porridge“ bewirbt dominant Himbeere, obwohl diese nur vier Prozent ausmachen.
getaeuscht

Der Name „Himbeer-Porridge“ und die auf der Schauseite abgebildeten Himbeeren passen nicht zur Zusammensetzung. Denn das Porridge enthält knapp 20 Prozent getrocknete Weinbeeren und Sultaninen. Im Vergleich dazu spielen vier Prozent gefriergetrocknete Himbeeren nur eine untergeordnete Rolle.
Die Anbieterfirma sollte den Produktnamen und die Aufmachung der Schauseite an die tatsächliche Zusammensetzung des Müslis anpassen.
 

Das Produkt nennt sich "Himbeer Porridge". Beim Blick auf die Zutatenliste stellt man allerdings fest, dass das Produkt 9,9 % Weinbeeren, 9,9 % Sultaninen und lediglich 4 % Himbeeren enthält. Das ist für mich eine Verbrauchertäuschung. Richtigerweise müsste es "Weinbeeren-Sultaninen-Porridge mit Himbeeren" heißen. Ich finde so etwas eine Frechheit!
Verbraucherin aus Lutzenberg vom 05.05.2024
 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Das „Himbeer Porridge“ bewirbt Himbeeren prominent, obwohl laut Zutatenliste mehr Weinbeeren und Sultaninen darin stecken. Die Aufmachung passt nicht zur Zusammensetzung. 

Darum geht’s:

Das „Rosengarten Himbeer Porridge“ bildet auf der Schauseite mehrere Himbeeren ab. Die abgebildeten Himbeeren auf der Porridgeschale unrealistisch groß. Die Bezeichnung auf der Verpackungsseite lautet „Bio Haferflocken zerkleinert mit gefriergetrockneten Himbeeren“. Laut Zutatenliste besteht das Produkt aus 74 Prozent Haferflocken, 9,9 Prozent Weinbeeren, 9,9 Prozent Sultaninen, 4 Prozent gefriergetrocknete Himbeeren sowie weiteren Zutaten. 

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Des Weiteren müssen die Mengen verwendeter Zutaten eines Lebensmittels genannt werden, wenn sie durch Worte, Bilder oder eine graphische Darstellung hervorgehoben sind.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Der Herstellerfirma sollte bereits auf der Schauseite deutlich machen, woraus das Porridge besteht. Das trifft hier nicht zu. Denn die Schauseite stellt Himbeeren dominant heraus. Der Name und insbesondere die überdimensional abgebildeten Himbeeren auf der Porridgeschale tragen dazu bei, Himbeeren als Frucht mit dem größten Mengenanteil im Porridge zu erwarten. 

Fazit:

Die Anbieterfirma sollte den Produktnamen und die Aufmachung der Schauseite an die tatsächliche Zusammensetzung des Müslis anpassen.
 

 

Stellungnahme der Minderleinsmühle GmbH & Co. KG, Neunkirchen

Kurzfassung:
Das Porridge enthält durch die enthaltenen gefriergetrockneten Himbeeren einen eindeutigen Geschmack nach Himbeere. Durch die Gefriertrocknung ist dieser stark aukonzentriert. Der Name und die Verkehrsbezeichnung sind nach diesen Eigen-schaften ausgewählt und treffen zu. Bei dem Bild auf der Vorderseite handelt es sich um ein Dekorbild, einen Hinweis zur Größe der Himbeeren geben wir intern weiter.