Werbeprospekt für „Dr. Hittich Muskel Direct AktivDrink“
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
In dem Werbeprospekt des Herstellers werden verschiedene Aussagen zum Produkt Dr. Hittich Muskel Direct AktivDrink gemacht, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale weder zutreffen noch den Vorgaben der Health Claims-Verordnung entsprechen. Zudem schüren sie Ängste vor dem Älterwerden. Die in dem Prospekt verwendeten gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen sollten unterbleiben.
Beschwerde
Pauschale, „irreführende“ Versprechen, die nicht belegt werden (angeblich "wissenschaftlich bewiesen").
Verbraucherin aus Lehrte vom 19.01.2016
Das Produkt soll sofort nach dem ersten Schluck Natur-Kräfte entfesseln und die Muskelkraft verdoppeln. Die 16-seitige Broschüre enthält meiner Ansicht nach unsinnige Versprechungen mit Verweisen auf angeblich wissenschaftlich bewiesene Studien. 100 % Natur sollen helfen, die Muskelmasse innerhalb von 30 Tagen auf 100 % zu steigern. Auch 60, 70, 80 Jahre alte Menschen sollen noch neue Muskeln wieder aufbauen.
Verbraucherin aus Mörfelden-Walldorf vom 24.06.2015
Einschätzung der Verbraucherzentrale
In dem Werbeprospekt des Herstellers werden verschiedene Aussagen zum Produkt Dr. Hittich Muskel Direct AktivDrink gemacht, die nach Auffassung der Verbraucherzentrale weder zutreffen noch den Vorgaben der Health Claims-Verordnung entsprechen. Zudem schüren sie Ängste vor dem Älterwerden.
Darum geht’s:
In dem Werbeprospekt von Dr. Hittich zum Muskel Direct AktivDrink finden sich zahlreiche Gesundheitsversprechungen, die sich insbesondere an ältere Menschen richten. Es handelt sich beispielsweise um Aussagen wie:
- „Noch mit 60, 70, 80 Jahren bauen Sie jetzt neue Muskeln wieder auf. Wissenschaftlich bewiesen.“
- „Mit einzigartigen IntelliKRAFT TM Collagen-Peptiden in bester Qualität. Wie natürliche Kraft-Maschinen.“
- „Erhalten Sie Ihre Muskelkraft bis ins hohe Alter.“
- „Dr. Hittich Muskel AktivDrink wirkt sofort. Entfesselt neue Naturkräfte ab Ihrem ersten Schluck.“
- „Mehr Gesundheit – wabbeliges Fett weg, Muskeln stark.“
Zudem werden in dem Prospekt zahlreiche Warnungen aufgeführt, wie beispielsweise:
- „Muskelschrumpfung schleicht sich leise in Ihr Leben“.
- „Sturzrisiko erhöht sich enorm“.
- „53 % aller Knochenbrüche kommen durch Stolpern beim Gehen“.
Das ist geregelt:
Das Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) § 4 a Abs.2 zieht als Bewertungskriterien für unlautere Handlungen auch das Alter, die Leichtgläubigkeit, die Angst und die Zwangslage von Verbrauchern heran.
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) Artikel 7 dürfen Informationen über Lebensmittel grundsätzlich nicht irreführend sein, insbesondere dürfen sie Lebensmitteln keine Wirkungen oder Eigenschaften zuschreiben, die sie nicht besitzen.
Weiterhin dürfen nach Artikel 7 Informationen über ein Lebensmittel diesem keine Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaften entstehen lassen.
Die Health Claims-Verordnung (HCVO) regelt die Verwendung gesundheits- und nährwertbezogener Angaben. Danach ist „jede Angabe, mit der erklärt, suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht wird, dass ein Zusammenhang zwischen einer Lebensmittelkategorie, einem Lebensmittel oder einem seiner Bestandteile einerseits und der Gesundheit andererseits besteht“, eine gesundheitsbezogene Angabe.
Die Angaben dürfen unter anderem „nicht falsch, mehrdeutig oder irreführend sein“, „keine Zweifel über die Sicherheit und/oder die ernährungsphysiologische Eignung anderer Lebensmittel wecken“ und „nicht zum übermäßigen Verzehr eines Lebensmittels ermutigen“ oder diesen wohlwollend darstellen.
Weiterhin muss sich die gesundheitsbezogene Angabe nach Artikel 6 der HCVO auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und durch diese abgesichert sein.
Die Europäische Kommission hat eine Liste mit zulässigen gesundheitsbezogenen Werbeaussagen für Lebensmittel (sogenannte “Health Claims”) verabschiedet, die seit Dezember 2012 gilt. Andere gesundheitsbezogene Angaben, als die in der Liste genehmigten sind in der Regel verboten, außer das Zulassungsverfahren läuft noch.
Nach der HCVO gibt es für Proteine folgende zugelassene Claims:
-
„Proteine tragen zur Erhaltung von Muskelmasse bei.“
-
„Proteine tragen zu einer Zunahme an Muskelmasse bei.“
-
„Proteine tragen zur Erhaltung normaler Knochen bei.“
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die krankheits- und gesundheitsbezogenen Aussagen und Behauptungen über die Wirkungsweise für das Produkt Dr. Hittich Muskel Direct AktivDrink sind nach Ansicht der Verbraucherzentrale in dieser Form unzulässig.
Fazit:
Die Werbung sollte daher unterbleiben.
Stellungnahme der GP Health Products N.V., Kerkrade/Niederlande
Kurzfassung:
Collagenpeptide sind hervorragend in der Lage den Muskelabbau im Alter zu stoppen (Studie von Hays 2009). Die von uns zitierten Ergebnisse beziehen sich auf eine ganz neue Studie (doppelblind, placebokontrolliert), durch Gelita an der Universität Freiburg durchgeführt (60 Männer mit Sarcopenie, 65-82 Jahre). Diese Studie ist bereits zur Publikation akzeptiert im British Journal of Nutrition.
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.