Werbung für Alsiroyal® Figura Fatburner
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Der Anbieter wirbt für „Alsiroyal® Figura Fatburner“ mit Aussagen wie „gezielt gegen Bauchspeck“ für eine Gewichtsabnahme und beruft sich auf die Ergebnisse einer Studie aus 2017. Eine fettverbrennende Wirkung versprechen auch der Name „Fatburner“ sowie die Abbildung einer schlanken Frauentaille. Das Produkt, das sich ausschließlich an Übergewichtige mit erhöhtem Körperfett, Bauch- und Hüftumfang (BMI ≥ 30) wendet, vermittelt einen übertriebenen Effekt in Bezug auf das Ergebnis.
Der Anbieter hat die Werbung für das Produkt überarbeitet. So verweist er jetzt auf insgesamt drei Studien, die eine Verringerung des Bauch- und Hüftumfangs bei Einnahme des Wirkstoffkomplexes aus Zitrusfrüchten und Guarana belegen sollen. Nur die „Studie 2017“ wurde an Personen mit einem BMI ≥ 30 durchgeführt.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale vermittelt der Anbieter durch Angaben und Abbildungen nach wie vor einen falschen Eindruck über das Ausmaß der Wirkung der Kapseln.
Beschwerde
Auf Gehwegstoppern wird mit einer lokalen Fettverbrennung an Bauch und Taille geworben. Angeblich sei dies in einer dem medizinischen Goldstandard entsprechenden doppelblinden, randomisierten und placebokontrollierten Studie in Frankreich bewiesen worden. Meiner Bitte nach Nennung der bibliographischen Angaben dieser Studie zum Nachlesen ist mir vom Hersteller nicht entsprochen worden, da diese Info "Interna" seien. Stattdessen ist mir eine "Kurzzusammenfassung" gesendet worden. Wenn jeder Hersteller jetzt seine eigenen mit hoher Wahrscheinlichkeit fingierten Studien machen darf und so durchkommt, dann gute Nacht für alle getäuschten Verbraucher. Bitte unternehmen sie etwas. Mir ist der Schriftverkehr zwischen der Verbraucherzentrale und Alsiroyal aus 2015 bekannt, wo sie leider in keinster Weise nach der Studie nachhaken. Bitte nachholen. Eine gezielte lokale Fettverbrennung ist medizinisch-physiologisch nicht möglich!
Verbraucher aus Immenstadt vom 24.03.2019
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Der Anbieter wirbt für „Alsiroyal® Figura Fatburner“ mit Aussagen wie „gezielt gegen Bauchspeck“ für eine Gewichtsabnahme und beruft sich auf die Ergebnisse einer Studie aus 2017. Eine fettverbrennende Wirkung versprechen auch der Name „Fatburner“ sowie die Abbildung einer schlanken Frauentaille. Das Produkt, das sich ausschließlich an Übergewichtige mit erhöhtem Körperfett, Bauch- und Hüftumfang (BMI ≥ 30) wendet, vermittelt einen übertriebenen Effekt in Bezug auf das Ergebnis.
Darum geht’s:
Der Anbieter wirbt sowohl in Werbeflyern, erhältlich in Reformhäusern, als auch auf den Verpackungen mit „Gezielt gegen Bauchspeck“ für Alsiroyal® Figura Fatburner Kapseln. Als Erklärung für die Angabe „Deutlich weniger „Bauch- und Hüftumfang“ steht im Prospekt ein Sternchen-Hinweis mit „Ergebnisse der Studie 2017 (BMI ≥ 30)“. Weitere Informationen zur Studie gibt es dort nicht.
Auf der Verpackung kennzeichnet der Hersteller Alsitan mit „Zum Diätmanagement bei Übergewicht (BMI ≥ 30) mit erhöhtem Körperfett, Bauch- und Hüftumfang“. Die Kapseln bezeichnet er als „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät)“. Die Kapseln setzen sich zusammen aus einem „patentiertem Wirkstoffkomplex“, den Extrakten der Zitrusfrüchte Blutorange, Grapefruit und Orange sowie Guarana.
In der Produktbeschreibung steht zu den Kapseln Folgendes:
- „… besitzen die Eigenschaften und Merkmale, den Fettabbau dort zu unterstützen, wo es für die Gesundheit am wichtigsten ist
- reduzieren diätetisch den Bauch- und Hüftumfang sowie das Körperfett signifikant wie es in einer klinischen Studie nachgewiesen werden konnte.
- So leistet Alsiroyal® Figura Fatburner einen wertvollen diätetischen Beitrag zum Abnehmen – weniger Körperfett und dadurch weniger Bauch- und Hüftumfang.“
Das ist geregelt:
Die Verordnung für Lebensmittel für besondere Zwecke verlangt Angaben für eine zweckdienliche Verwendung des Produkts: Diese dürfen jedoch weder irreführend sein noch den Erzeugnissen Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zuschreiben oder den Eindruck dieser Eigenschaft erwecken.
Die Verordnung über Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke regelt die Kennzeichnung sogenannter bilanzierter Diäten. Danach lautet die Bezeichnung „Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke (bilanzierte Diät)”. Außerdem müssen Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke unter anderem den Hinweis „Zum Diätmanagement bei …”, ergänzt durch die Krankheit, die Störung oder die Beschwerden, für die das Erzeugnis bestimmt ist sowie eine Beschreibung der Eigenschaften und/oder Merkmale, denen das Lebensmittel seine Zweckbestimmung verdankt, tragen. Nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke sind nicht zulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Als bilanzierte Diät trägt das Produkt eine Zweckbestimmung und eine Wirkungsbeschreibung. Darüber hinaus handelt es sich bei den Angaben und der Abbildung aber aus Sicht der Verbraucherzentrale um Schlankheits-Werbung, die einen falschen Eindruck über das Ausmaß der Wirkung des Produktes vermittelt:
- Name „Fatburner“
- Produktverpackung: Abbildung der schlanken Frauentaille
- Werbung im Flyer: Abbildung einer schlanken Frauentaille in einer übermäßig weiten Hose
- Werbung „Gezielt gegen Bauchspeck“
- „Deutlich weniger den Bauch- und Hüftumfang“
Die bilanzierte Diät „Fatburner“ wendet sich ausdrücklich an Menschen mit Übergewicht (Body-Mass-Index (BMI) ≥ 30) mit erhöhtem Körperfett, Bauch- und Hüftumfang. Eine erhebliche Gewichtsabnahme ist ohne eine Veränderung der Energiebilanz aber nicht möglich. Es muss also weniger Energie aufgenommen und/oder mehr Energie durch körperliche Bewegung verbraucht werden. Darauf basieren die wissenschaftlich abgesicherten Therapieprogramme entsprechend der aktuellen Leitlinie zur Prävention und Therapie der Adipositas.
So schreibt auch die Zeitschrift Ökotest in einer Untersuchung zu Schlankheitsmitteln im Januar 2018 – darunter auch der „Alsiroyal® Figura Fatburner“ – Folgendes: „Die Produkte im Test versuchen zwar, den Eindruck zu erwecken, dass mit ihnen das Abnehmen klappt. Dass dies aber auch langfristig funktioniert, ist nicht belegt.“ Konkret heißt es dort zur Gruppe der „Fett-Burner“, dass „haltbare wissenschaftliche Belege komplett fehlen“.
Eine erhebliche Gewichtsabnahme als Therapie der Adipositas ist außerdem nicht zu verwechseln mit einem unter Studienbedingungen „messbaren“ Effekt, der laut den Abbildungen und Angaben im Flyer und der Produktverpackung nachgewiesen ist. Die Firma hat uns zwei der drei zitierten Studien zur Verfügung gestellt. Untersucht wurden in diesen Studien Frauen und Männer mit einem BMI zwischen 26 bis 29,9 – und damit eine andere Zielgruppe – und einer bedarfsgerechten bis leicht unterkalorischen Diät und einem moderatem Bewegungsprogramm. Die Aussagekraft dieser Studien für die Werbung des Produktes ist entsprechend begrenzt. Zudem zeigt die Abbildung als Ergebnis eine sehr schlanke Frau; das Produkt jedoch richtet sich an Personen mit behandlungsbedürftigem Übergewicht.
Mit der Werbung und den Informationen für das Produkt legt der Anbieter eine Wirkung nahe, die das Produkt aus unserer Sicht nicht erfüllt.
Fazit:
Der Anbieter sollte auf die unrealistische Abbildung und die Werbeaussagen verzichten und sich auf die Angabe der Zweckbestimmung beschränken.
Stellungnahme der Alsitan GmbH, Greifenberg
Kurzfassung:
Die gezielte bzw. überwiegende Fettverbrennung am Bauch durch Alsiroyal Figura Fatburner wurde mit klinischen Studien bewiesen. Das Bauchfett bzw. der Bauchumfang sind die relevanten Problemzonen bei Übergewicht. Das Bauchfett ist der Energiespeicher für schlechte Zeiten und wird daher bevorzugt abgebaut. Die relative Abnahme ist daher am Bauch deutlich größer als an anderen Körperstellen.
Ergebnis
Der Anbieter hat die Werbung für das Produkt überarbeitet. So verweist er jetzt auf insgesamt drei Studien, die eine Verringerung des Bauch- und Hüftumfangs bei Einnahme des Wirkstoffkomplexes aus Zitrusfrüchten und Guarana belegen sollen. Nur die „Studie 2017“ wurde an Personen mit einem BMI ≥ 30 durchgeführt.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale vermittelt der Anbieter durch Angaben und Abbildungen nach wie vor einen falschen Eindruck über das Ausmaß der Wirkung der Kapseln.
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Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.