Werbung für Salus Curcumin 136 Bioaktiv Kapseln
Zusammenfassung
Salus wirbt für das Produkt „Curcumin 136 Bioaktiv“ mit „optimierter Bioverfügbarkeit“, in einem dazu gehörenden Flyer sogar mit „136 x besserer Bioverfügbarkeit“ und weiteren Werbeaussagen. Das Faltblatt verweist auf eine Studie. Diese wurde allerdings mit nur 12 jungen Erwachsenen durchgeführt. Außerdem nennt sie als Ergebnis des untersuchten neuen Extrakts eine 46-fache Bioverfügbarkeit, keine 136-fache.
Der Hersteller sollte auf die Werbeaussagen zur Bioverfügbarkeit, die sich auf die Studie beziehen, verzichten.
Beschwerde
Konkret heißt es auf der Webseite von Salus: „Das natürliche Polyphenol ist fein verteilt in eine wasserlösliche Matrix eingebettet. Dadurch kann die Curcumin-Aufnahme verbessert werden, was zu einer optimierten Bioverfügbarkeit führt.“ In der Broschüre heißt es sogar „136 x bessere Bioverfügbarkeit“. Belegt durch Studie: Jaeger et. Al.: Comparative absorption of curcumin-formulations; Nutr J. 2014 Jan 24;13:11. Ich habe die Studie mal gegoogelt und durchgelesen. Dort steht, dass die Erhöhung der Bioverfügbarkeit mithilfe von Polyvinylpyrrolidonen erreicht wurde. Diese werden auf der Verpackung des „Curcumin 136 Bioaktiv“ von Salus aber gar nicht ausgewiesen.
Verbraucher aus Mainz vom 21.06.2022
Einschätzung der Verbraucherzentrale
Die Werbung mit einer 136-mal besseren Verfügbarkeit ist nicht ausreichend wissenschaftlich abgesichert und vermittelt ein falsches Bild über das Nahrungsergänzungsmittel. Die Firma sollte auf die Werbung daher verzichten.
Darum geht’s:
In dem Flyer „136 x bessere Bioverfügbarkeit“ vergleicht Salus das Präparat mit anderen Produkten und verweist auf eine Studie. Der Flyer enthält unter anderem folgende Werbeaussagen:
- Curcuma-Extrakt-Komplex mit optimierter Bioverfügbarkeit plus Vitamin D
- bessere Curcumin-Aufnahme
- optimierte Bioverfügbarkeit in einer Studie eindrucksvoll bestätigt
- Der Curcuma-Extrakt erzielte dabei eine 136 x bessere Curcumin-Aufnahme im Vergleich zu einem herkömmlichen Curcuma-Extrakt.
Ein Balkendiagramm mit der Überschrift „136 x bessere Bioverfügbarkeit“ stellt den Curcuma-Extrakt-Komplex im Vergleich zu anderen Präparaten dar.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Eigenschaften und Zusammensetzung eines Lebensmittels. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).
Außerdem müssen Informationen über Lebensmittel zutreffen und für Verbraucher:innen leicht verständlich sein.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Der Produktname „Curcumin 136“ und die zahlreichen Hinweisen auf eine „optimierte“ und „136 x bessere“ Bioverfügbarkeit sind aus unserer Sicht nicht ausreichend wissenschaftlich abgesichert. Zudem sind die Studienergebnisse nicht korrekt widergegeben:
- An der Studie nahmen nur zwölf junge Erwachsene teil, darunter eine Frau. Damit eignet sie sich nicht für allgemeine Aussagen für alle Verbraucher:innen.
- Die angegebene Studie ermittelte für einen speziellen, kommerziellen Curcuma-Extrakt-Komplex eine 46-fach verbesserte Resorption. Die von der Firma Salus angegebenen „136 x“ beziehen sich nur auf einen Teil des Extrakts.
- Die Studie prüfte diesen speziellen Extrakt einer in den USA ansässigen Firma. Ob die Firma Salus genau diesen Extrakt einsetzt, ist unklar. Die Zutatenliste spricht dagegen, denn sie führt den in der Studie genannten Trägerstoff Polyvinylpyrrolidon nicht auf.
- Die Studie ist von der Herstellerfirma finanziell unterstützt.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf die Werbeaussagen zur Bioverfügbarkeit, die sich auf die Studie beziehen, verzichten.
Stellungnahme der Salus Gruppe, Bruckmühl
Kurzfassung:
Wir nehmen Kritik von Verbraucher:innen sehr ernst. Auf der Produktseite auf salus.de werden die Gründe für eine optimierte Aufnahme des Curcuma-Extrakt-Komplexes genannt. Das natürliche Polyphenol Curcumin ist feinverteilt in eine wasserlösliche Matrix eingebettet, wodurch die Aufnahme verbessert werden kann. Diese Einbettung macht den Curcumin-Extrakt-Komplex zu einem speziellen Extrakt.
Ergebnis
Lebensmittelklarheit hat die zuständige Lebensmittelüberwachung über das Produkt informiert.