Das ärgert beim Einkauf:

Werbung für „Spargel aus Deutschland“ im PENNY Angebotsflyer vom 15.-20.05.2017

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.

Im Prospekt Herkunft aus Deutschland beworben, aber Spargel zum Verkauf stammt aus Polen
getaeuscht

Penny hat ab heute im Angebot, laut Prospekt: Spargel weiß/violett, Deutschland, Klasse II, 1 kg Bund für 4,99. Vor Ort erhält man dann: Spargel weiß/violett, Polen, Klasse II, 1 kg Bund für 4,99 €. Einen Hinweis auf einen evtl. Druckfehler gab es in der Filiale nicht

Verbraucher aus Bühl vom 15.05.2017

Einschätzung der Verbraucherzentrale:

Zusammenfassung:

Laut Werbeprospekt bietet Penny Spargel aus Deutschland an. Diese Herkunft ist dort in Wort und Bild aufgeführt. Am Verkaufsort liegt Spargel zum beworbenen Preis auch am zweiten Tag des Angebotes aus, allerdings stammt dieser laut Verpackung aus Polen. Der Anbieter sollte nicht für Spargel aus Deutschland werben, wenn das beworbene Produkt im Handel anderer Herkunft ist und nicht deutlich auf das geänderte Angebot hingewiesen wird. Gilt das Angebot nicht für alle Filialen, sollte der Anbieter die konkreten Filialen benennen, die das Produkt nicht führen.

Darum geht’s:

Der Prospekt bewirbt Spargel mit dem farblich hinterlegten Schriftzug „Aus Deutschland“ und einem Herz in den Farben der deutschen Flagge. Darunter steht „Spargel weiß/violett Deutschland, Klasse ll, 1-kg-Bund“. Ein Sternchen an der Bezeichnung Spargel weist auf einen unterstehenden Text in kleiner Schrift hin: „Dieser Artikel ist nur vorübergehend und nicht in allen Filialen erhältlich. Aufgrund begrenzter Vorratsmengen kann der Artikel bereits kurz nach Öffnung ausverkauft sein. […]“. Die Produktabbildung zeigt ein Bündel Spargelstangen, welches mit einem weiteren Schild mit deutscher Flagge verziert ist. Auf der Produktverpackung am Verkaufsort – gekauft am zweiten Tag des Angebotes – steht jedoch das „Ursprungsland: Polen“ und eine polnische Adresse, was den Herkunftsangaben laut Werbeprospekt widerspricht.

Das ist geregelt:

Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über Lebensmittel nicht täuschend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf das Ursprungsland oder der Herkunftsort und die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird auch die Werbung für ein Lebensmittel verstanden.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Verbraucher, die auf die deutsche Herkunft des Spargels Wert legen, können speziell aufgrund des Angebotes in den Markt gehen und sind zu Recht verärgert, wenn der angebotene Spargel aus einem anderen Ursprungsland stammt. Wenn sie die abweichende Herkunft nicht bemerken, kommt es sogar zu Fehlkäufen. Zwar weist der Anbieter im Kleingedruckten darauf hin, dass der „Artikel nicht in allen Filialen erhältlich ist“, benennt jedoch keine konkreten Filialen.

Fazit:

Im Angebotsprospekt sollte der Anbieter nur mit einem bestimmten Ursprungsland in Wort und/oder Bild werben, wenn dieses beim Produkt im Verkauf auch tatsächlich vorhanden ist. Gilt das Angebot nicht für alle Filialen, sollte der Anbieter die konkreten Filialen benennen, die das Produkt nicht führen. Ist das Produkt aus dem beworbenen Ursprungsland ausverkauft, sollte er im Handel eindeutig auf die geänderte Herkunft hinweisen.

Stellungnahme der Rewe Zentrale Finanz eG, Köln

Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 26.05.2017 liegt keine Antwort vor.

Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.