Werbung für Survivor Outdoor Food Linseneintopf mit Rindfleisch auf survivor-food.de
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Beschwerde
Der Hersteller wirbt auf seiner Web-Seite damit, dass seine Produkte ohne Farb-, Konservierungsstoffe und Geschmacksverstärker hergestellt werden. Bei dem Produkt "Linseneintopf mit Rindfleisch " wird auf der Verpackung unter anderem Hefeextrakt als Zutat aufgeführt: Bei Hefeextrakt handelt es sich um eine industriell veränderte Zutat, die zur Geschmacksverbesserung (Verstärkung) eingesetzt wird. Da der Hersteller explizit damit wirbt, dass er keine "Geschmacksverstärker" einsetzt, fühle ich mich von dem Produkt und dem Hersteller getäuscht.
Verbraucher aus Pirmasens vom 21.06.2017
Einschätzung der Verbraucherzentrale:
Zusammenfassung:
Der Anbieter bewirbt auf der Internetseite survivor-food.de das Fertiggericht mit dem Hinweis „Keine Geschmacksverstärker“. Trotzdem enthält das Produkt laut Zutatenliste die Zutat Hefeextrakt, die über den Inhaltsstoff Glutamat geschmacksverstärkend wirkt. Zudem sind Aromen enthalten, die ebenfalls den Geschmack beeinflussen und verstärken können. Um Missverständnisse zu vermeiden, sollte der Anbieter daher auf die Angabe „Kein Geschmacksverstärker“ verzichten, solange er auch Zutaten einsetzt, die rechtlich zwar nicht zu den Geschmacksverstärkern zählen, aber geschmacksverstärkend wirken.
Darum geht’s:
Auf der Internetseite survivor-food.de bewirbt der Hersteller das Fertiggericht Linseneintopf mit Rindfleisch mit dem Hinweis „Keine Geschmacksverstärker“. In der Zutatenliste taucht mit Hefeextrakt eine Zutat auf, die den Geschmack eines Lebensmittels beeinflusst. Diese Zutat ist zwar kein geschmacksverstärkender Zusatzstoff wie reines Glutamat oder Inosinat. Trotzdem enthält die Sauce über Hefeextrakt den Inhaltsstoff Glutamat. Auch das enthaltene Aroma kann den Geschmack beeinflussen und somit eine geschmacksverstärkende Zutat ersetzen.
Das ist geregelt:
Die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) regelt grundsätzlich, dass Informationen über ein Lebensmittel nicht irreführend sein dürfen, insbesondere in Bezug auf seine Eigenschaften. Dazu zählt auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Rechtlich zählen Zutaten wie Hefe und Hefeextrakt nicht zu den Zusatzstoffen, weshalb der Hinweis, dass keine Geschmacksverstärker enthalten sind, formal den Tatsachen entspricht. Trotzdem enthält das Produkt über die Zutat Hefeextrakt Glutamat. Denn Glutamat ist auch natürlicher Bestandteil von Hefe, die in konzentrierter Form als Hefeextrakt vielen Lebensmitteln zugesetzt wird. Verbraucher können unseres Erachtens aufgrund der Auslobung erwarten, dass das Fertiggericht weder über Zusatzstoffe noch über Zutaten oder Aromen den Geschmack verstärkt.
Fazit:
Der Anbieter sollte die gezielte Werbung „Keine Geschmacksverstärker“ unterlassen, wenn das Fertiggericht mit Hefeextrakt eine geschmacksverstärkende Zutat und Aroma enthält.
Stellungnahme der MSI GmbH, Friedrichsdorf
Kurzfassung:
Was ist Hefeextrakt? Hefeextrakt ist kein Geschmacksverstärker, sondern eine Lebensmittelzutat, die aus natürlicher Hefe gewonnen wird. Was sind Aromen? Aromen gehören ebenfalls nicht zu den Geschmacksverstärkern. Aromen sind Erzeugnisse, die Lebensmitteln zugesetzt werden, um diesen einen besonderen Geruch und/oder Geschmack zu verleihen.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.