Werbung mit der Herkunft per QR-Code auf K-Classic Stremellachs
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Auf der Schauseite der Verpackung wirbt der Anbieter mit Informationen über die Herkunft des Fisches per QR-Code. Nach Eingabe der angegebenen LOT-Nummer erhalten Verbraucher statt der versprochenen Informationen zur Herkunft keinerlei Auskunft.
Der Hersteller sollte auf die Werbung verzichten oder die versprochenen Informationen zuverlässig zur Verfügung stellen.
Beschwerde
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe versucht nach der von Kaufland auf dessen Homepage beschriebenen Anleitung nachzuverfolgen woher der Lachs stammt, welcher zu einen Filetstück "Stremel-Lachs" verarbeitet wurde und vakuum-verpackt verkauft wird. Dazu ist ein QR-Code zu scannen, welcher dann auf die Homepage von Kaufland weiterleitet und auf welcher die LOT-Nummer auf der Verpackungsrückseite einzutragen ist. Dieser Vorgang führt bei korrekt wiedergegebener Angabe der Nummer zur Fehlermeldung, dass diese Nummer nicht zugeordnet werden kann. Somit erhalte ich natürlich auch keine Information zu meiner ursprünglichen Frage nach der Herkunft des Fisches. Und das ärgert mich nun. Deshalb möchte ich Sie bitten meine Kritik zu prüfen und Ihnen des Weiteren für Ihre wertvolle Arbeit danken.
Verbraucher aus Bad Frankenhausen vom 30.05.2020
Einschätzung der Verbraucherzentrale zur ursprünglichen Verbrauchermeldung
Darum geht’s:
Auf der Schauseite der Verpackung fallen neben dem Produktnamen „Stremellachs“ das Siegel „GNN zertifizierte Aquakultur“ sowie ein QR-Code mit der Frage „Woher kommt mein Fisch?“ ins Auge. Auf der Unterseite stehen zahlreiche, weitere Informationen. Ein Kasten auf der Verpackungsrückseite verweist auf das Einscannen des QR-Codes oder alternativ auf die Internetseite von Kaufland hin, um weitere Informationen zum Produkt zu erhalten. Rechts davon finden sich individuelle Zahleneinträge, darunter die LOT-Nummer, eine GGN Nummer sowie das Verbrauchsdatum.
Nach Eingabe der angegebenen LOT-Nummer kommt die Information: „Ups – diese Nummer konnten wir leider nicht erkennen …“. Das Länderkürzel im Identitätskennzeichen lautet PL für Polen.
Das ist geregelt:
Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Herkunft. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Zusätzliche freiwillige Angaben dürfen außerdem nicht irreführend sind.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Die Möglichkeit, die Herkunft eines Lebensmittels zu ermitteln, kann für Kunden kaufentscheidend sein. Werben Anbieter auf der Lebensmittelverpackung mit solchen zusätzlichen Informationen, sollten diese für Verbraucher auch verlässlich zu erfahren sein.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf die Werbung verzichten oder die versprochenen Informationen zuverlässig zur Verfügung stellen.
Stellungnahme der Kaufland Dienstleistung GmbH & Co. KG, Neckarsulm
Kurzfassung, erstellt von der Verbraucherzentrale:
Die Ursache der fehlenden Datenausgabe war ein technisches Problem. Die verwendete Lotnummernkodierung war nicht kompatibel mit der Datenerfassung der Website zur Rückverfolgung. Es wurde leider versäumt, auf der zum Produkt gehörenden Website einen Hinweis einzufügen, dass der Schrägstrich in der Lotnummer als Minuszeichen einzugeben ist.
Ergebnis
Der Hersteller hat die Codierung für die Rückverfolgung im September 2020 korrigiert.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.