Das ärgert beim Einkauf:

Zott Sahnejoghurt mild Panna Cotta

Die Abbildung von „Panna Cotta“ mit Soße und der Hinweis „Serviervorschlag“ passen nicht zum Sahnejoghurt im Becher.
getaeuscht

Die prominente Abbildung des stichfesten Desserts „Panna Cotta“ mit direktem Hinweis auf einen „Serviervorschlag“ passt nicht, wenn im Becher ein rosafarbener Joghurt steckt.
Der Anbieter sollte den Hinweis „Serviervorschlag“ entfernen und eine realistische Abbildung verwenden.

Zott verkauft Panna-Cotta-Joghurt mit einem Serviervorschlag auf dem Deckel, der irreführend ist, denn so kann man den Inhalt nicht servieren. Den gibt es aber schon seit Jahren.
Verbraucherin aus Hamburg vom 13.09.2022

Auf dem Bild, gekennzeichnet mit „Serviervorschlag“, ist eine Panna Cotta mit Kirschsoße abgebildet. Natürlich habe ich nicht exakt das Gleiche erwartet, aber der Inhalt war optisch eine komplette Enttäuschung, da es einfach ein rosa Joghurt war. Das Bild auf der Packung kann also keinesfalls eine Möglichkeit darstellen das Produkt zu servieren.
Verbraucherin aus München vom 19.08.2022

 

Einschätzung der Verbraucherzentrale

Die prominent abgebildete Panna cotta mit Fruchtsoße zusammen mit dem Hinweis „Serviervorschlag“ passt nicht zum rosafarbenen Joghurt.

Darum geht’s:

Sowohl auf dem Deckel des „Zott Sahne Joghurt mild“ als auch auf der Becherseite ist der Schriftzug „Panna Cotta“ zusammen mit der Abbildung einer Panna cotta mit Fruchtsoße zu sehen. Direkt dabei steht jeweils „Serviervorschlag“. 
Der Anbieter bezeichnet das Produkt auf der Becherseite als Sahnejoghurt mild (10 % Fett im Milchanteil) mit Kirschen und Panna cotta. Die Menge für Panna cotta liegt laut Zutatenliste bei vier Prozent.
Der Becherinhalt ist rosa.

Das ist geregelt: 

Informationen über Lebensmittel dürfen nicht täuschen, beispielsweise über die Zusammensetzung oder die Menge. Das ist ein wesentlicher Grundsatz in der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV). Dies gilt auch für die Aufmachung der Lebensmittel, insbesondere ihr Aussehen oder ihre Verpackung sowie die Art ihrer Anordnung.
Der Begriff „Serviervorschlag“ ist lebensmittelrechtlich nicht definiert.

So sieht’s die Verbraucherzentrale:

Die abgebildete Panna cotta mit Fruchtsoße kann kein Serviervorschlag für den enthaltenen Fruchtjoghurt mit vier Prozent untergerührter Panna cotta sein.

Fazit:

Der Anbieter sollte den Hinweis „Serviervorschlag“ entfernen und oder eine realistische Abbildung verwenden.

 

Stellungnahme der Zott SE & Co. KG, Mertingen

Kurzfassung:

Die Verbraucher erhalten den Inhalt, den die Aufmachung verspricht. Alle Zutaten sind auch im Zutatenverzeichnis zu finden. Während des Produktionsprozesses wird der Sahne Joghurt mit den jeweiligen Zutaten gemischt, wodurch das Produkt die Farbe der jeweiligen Frucht annimmt.