Umfragen

Aroma-Hinweis soll auf die Vorderseite

Wie soll auf Aromen hingewiesen werden?

Viele Lebensmittel wie Süßwaren, Tees oder Getränke werben mit Abbildungen oder Namen von Früchten. Oft enthalten sie aber nur minimale Fruchtanteile oder gar keine Früchte, sondern stattdessen Aroma.

Ob Aroma verwendet wurde, erfahren Käufer in der Regel aber erst beim Lesen der Zutatenliste. Für viele Käufer ist diese Kennzeichnung nicht optimal.

Das zeigte unsere Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de. Wir wollten wissen, wie ein Produkt gekennzeichnet sein sollte, in dem zum Beispiel der Erdbeergeschmack ausschließlich oder hauptsächlich von Aroma stammt.

Über 90 % der Umfrage-Teilnehmer wünschen sich in diesem Fall einen Hinweis auf der Vorderseite. Sie stimmten folgendermaßen ab:

  • 85,5 Prozent (2237 Stimmen) fordern einen Hinweise „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ auf der Vorderseite der Verpackung.
  • Für 8,5 Prozent (222 Stimmen) reicht die Angabe „Mit Erdbeergeschmack“ auf der Vorderseite.
  • 6 Prozent (156 Stimmen) genügt es, wenn in der Zutatenliste klar wird, dass Aroma enthalten ist.

An der nicht repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de, die vom 03.10.2012 bis 19.12.2012 eingestellt war, nahmen insgesamt 2615 Personen teil.