Mindesthaltbarkeitsdatum
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272 Stimmen (89,8 %)
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Verwendete Farbstoffe
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237 Stimmen (78,2 %)
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Haltungsform
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136 Stimmen (44,9 %)
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Gewichtsklasse (S, M, L, XL)
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117 Stimmen (38,6 %)
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Legebetrieb
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82 Stimmen (27,1 %)
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Stempelcode
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68 Stimmen (22,4 %)
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Die Umfrage zeigt, dass die meisten Befragten (89,8 %) wissen, dass das Mindesthaltbarkeitsdatum auf bunten, verpackten Eiern verpflichtend ist. Auch die Verpflichtung zur Angabe der verwendeten Farbstoffe ist einem Großteil der Teilnehmenden (78,2 %) bekannt. Mehr als die Hälfte wussten auch, dass Informationen wie Haltungsform, Gewichtsklasse oder Legebetrieb auf bunten Eiern nicht zu finden sind.
Immerhin 44,9 Prozent der Befragten waren aber der Ansicht, dass die Haltungsform auch auf der Verpackung von bunten, gekochten Eiern stehen muss. Das ist allerdings nicht der Fall. Einige Anbieter machen diese Angabe freiwillig. Fast ebenso viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer (38,6 %) glauben, dass die Angabe der Gewichtsklasse verpflichtend ist. Doch auch diese Angabe ist freiwillig. Anbieter müssen aber die Nettofüllmenge oder die Stückzahl angeben.
Dass der Legebetrieb oder der Stempelcode auf der Verpackung bunter Eier stehen muss, glauben 27,1 beziehungsweise 22,4 Prozent der Befragten.
Die Umfrage deutet darauf hin, dass ein erheblicher Teil der Verbraucherinnen und Verbraucher mehr Informationen auf der Verpackung von bunten, gekochten Eiern erwartet, als tatsächlich verpflichtend sind.
An der nichtrepräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 303 Personen teil, die insgesamt 912 Antworten auswählten. Die Abstimmung lief vom 19.03.2021 bis zum 28.04.2021.