Umfragen

„Frisch gebackene“ Brötchen sollen vom Bäcker selbst hergestellt sein

Wann ist ein Brötchen „frisch gebacken“?

Haferbrötchen
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Ein breites Sortiment an unverpackt angebotenen Backwaren gibt es nicht nur in Bäckereien, sondern auch in Supermärkten, Back-Shops und Discountern mit Backautomaten. Die unterschiedlichsten Anbieter bewerben ihre Backwaren als „frisch gebacken“. Das klingt zwar vielversprechend, oft bleibt aber unklar, was darunter zu verstehen ist: Wer stellt wann den Teig her? Wird mit tiefgekühlten Teiglingen gearbeitet? Sind diese vorgebacken oder schon weitgehend fertiggebacken und werden nur noch erhitzt?

In unserer nicht repräsentativen Umfrage fragten wir, welche Anforderungen aus Sicht der Verbraucher mindestens erfüllt sein müssen, wenn ein Brötchen als „frisch gebacken“ beworben wird.     

Hier das Ergebnis:


• 66,9 Prozent der Teilnehmer (1192 Stimmen) fordern, dass bei Werbung mit „frisch gebacken“ der Brötchenteig vom Bäcker hergestellt und das Brötchen daraus frisch gebacken wird.
• 18,8 Prozent (335 Stimmen) wollen ein Brötchen, das frisch aufgebacken wurde, beispielsweise aus einem zugekauften Tiefkühlteigling.
• Für 13,4 Prozent (239 Stimmen) steht der Geschmack im Vordergrund, für sie sind Art und Zeitpunkt des Backens unerheblich.
• 1 Prozent (17 Stimmen) der Personen sind sich dabei unsicher .


Zwei Drittel der Teilnehmer sehen die Werbung „frisch gebacken“ somit nicht gleichbedeutend mit „frisch aus dem Ofen“, sondern beziehen sie auf die gesamte Herstellung.

Damit solche Werbeaussagen nicht zu Missverständnissen führen, sollten Anbieter aus Sicht der Verbraucherzentrale deutlich machen, ob Backwaren selbst hergestellt oder Teiglinge zugekauft wurden. Bei zugekauften Teiglingen sollte das Herkunftsland angegeben sein und in welcher Form sie vorliegen, zum Beispiel „tiefgekühlt und vorgebacken“.


An der nicht repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 1783 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 10.02.2014 bis 02.04.2014.