Laut Käseverordnung ist eine Angabe zum Fettgehalt bei Käse grundsätzlich vorgeschrieben. Sie kann jedoch auf unterschiedliche Weise erfolgen: entweder als Fettgehaltsstufe, zum Beispiel „Doppelrahmstufe“ oder „Vollfettstufe“, oder als Fettgehalt in der Trockenmasse, beispielsweise „45 % Fett i. Tr.“.
Manche Anbieter geben zusätzlich den tatsächlichen – „absoluten“ – Fettgehalt an, zum Beispiel „30 % Fett“.
Wir wollten in unserer Umfrage wissen, welche Angabe zum Fettgehalt auf Käseverpackungen Verbrauchern am wichtigsten ist.
Hier das Ergebnis:
- 76 Prozent der Teilnehmer (983 Stimmen) finden die Angabe des tatsächlichen Fettgehalts am wichtigsten
- Für 16 Prozent (207 Stimmen) ist der Fettgehalt in der Trockenmasse die bevorzugte Angabe.
- 1 Prozent (12 Stimmen) schätzen die Angabe der Fettgehaltsstufe als wichtig ein.
- 2 Prozent (26 Stimmen) sind sich nicht sicher, welche Form der Angabe sie wichtig finden
- Für 5 Prozent (65 Stimmen) der Teilnehmer ist die Art der Fettgehaltskennzeichnung nicht wichtig.
Mehr als Dreiviertel der Teilnehmer wünschen sich also die Angabe des tatsächlichen Fettgehalts auf Käseverpackungen, nur eine Minderheit findet die anderen Kennzeichnungsarten hilfreich.
Drei unterschiedliche Möglichkeiten, Fettgehalte auf Käse anzugeben, sind aus Sicht der Verbraucherzentrale alles andere als verbraucherfreundlich. Die Angabe von Fettgehaltsstufen wie „Vollfettstufe“ ist vermutlich für die wenigsten Verbraucher verständlich, das heißt in den konkreten Fettgehalt des Käses umzurechnen. Auch die Fettangabe „in der Trockenmasse“ hilft offenbar nur wenigen Käufern weiter.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte die Kennzeichnung des absoluten Fettgehaltes bei Käse verpflichtend sein.
An der nicht repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 1293 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 09.10.2014 bis 27.11.2014.