Kalbswiener müssen Kalbfleisch enthalten – aber wie viel? Eine Kalbswurst darf heute aus unterschiedlichen Mengen an Rind-, Schweine- und Kalbfleisch hergestellt werden. Zwischen den Erwartungen der Verbraucher und der gängigen Praxis klafft jedoch offensichtlich eine beträchtliche Lücke, wie eine Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de ergab. Mehr als die Hälfte der Teilnehmer der nicht repräsentativen Umfrage äußerten die Erwartung, dass Kalbswiener aus 100 Prozent Kalbfleisch bestehen sollten. Insgesamt über 90 Prozent der Verbraucher erwarten zumindest mehr als 50 Prozent Kalbfleisch.
Die Leitsätze für Fleisch und Fleischerzeugnisse, die die verschiedenen Bezeichnungen aufführen und Herstellung, Beschaffenheit oder sonstige Merkmale der jeweiligen Lebensmittelbeschreiben, geben einen Mindestgehalt von 15 % Kalbfleisch im Fleischanteil vor. An diesem Mindestgehalt orientiert sich die Mehrzahl der Hersteller. Die Umfrage zeigt hingegen deutlich, dass die Verkehrsbezeichnung „Kalbswiener“ Verbraucher auf ein Produkt hin orientiert, das ganz oder überwiegend aus Kalbfleisch besteht. Viele Verbraucher fühlen sich durch Fleischerzeugnisse mit dem Wort „Kalb“ in der Produktbezeichnung getäuscht, denn sie gehen davon aus, dass deren Fleischanteil zu mindestens 50 Prozent vom Kalb stammt.
An der Umfrage, die vom 20.7. bis 31.8.2011 lief, nahmen 30.812 Verbraucher teil. 55,4 % der Teilnehmer (17062) erwarten, dass Kalbswiener zu 100 % aus Kalbfleisch bestehen, 37,5 % (11560) erwarten immerhin mehr als 50 % Kalbsfleisch, 7,1 % (2190) erwarten 15 % Kalbfleisch.
Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollten die Vorgaben in den Leitsätzen den Verbrauchererwartungen angepasst werden. Falsche Erwartungen sind nur auszuschließen, wenn schon die Verkehrsbezeichnung deutlich macht, welche Fleischarten hauptsächlich enthalten sind.