Umfragen

Nicht unbesehen „in die Tonne hauen“! - Mindesthaltbarkeitsdatum

„Wie gehen Sie mit Lebensmitteln um, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist?

Quelle
Verbraucherzentrale Hessen

In Deutschland landen große Lebensmittelmengen im Müll. Diskutiert wird in diesem Zusammenhang, ob Verbraucher das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) missverstehen und Lebensmittel, die dieses Datum erreichen oder überschreiten unbesehen wegwerfen.

Die Umfrage auf Lebensmittelklarheit deutet nicht darauf hin.

Auf die Frage „Wie gehen Sie mit Lebensmitteln um, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist?“ antworteten 89,1 Prozent der Teilnehmer (7875), dass sie auf das Mindesthaltbarkeitsdatum achten, Lebensmittel nach dessen Ablauf aber prüfen und gegebenenfalls noch verwenden.

Genau diese Vorgehensweise wird empfohlen. Denn Lebensmittel mit abgelaufenem MHD sind nicht automatisch verdorben. Es sollte jedoch vor dem Verzehr geprüft werden, ob sie beispielsweise abweichend aussehen oder riechen.

8,1 Prozent (718) der Teilnehmer an der Umfrage geben an, Lebensmittel nach Ablauf des MHD grundsätzlich wegzuwerfen. Nur wenige Teilnehmer interessieren sich nicht für das MHD auf Lebensmitteln 2,8 % - 245). 

An der nicht repräsentativen Umfrage auf lebensmittelklarheit.de, die vom 21.12.2011 bis 24.2. 2012 lief, nahmen insgesamt 8838 Personen teil.

Das Ergebnis zeigt auch, dass das MHD eine sehr gut genutzte Informationsquelle für Käufer ist. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte diese Angabe auf Lebensmitteln deshalb leicht auffindbar und gut lesbar sein. Das ist leider nicht immer der Fall.

Eine standardisierte Darstellung und Platzierung könnte hier Abhilfe schaffen.