Schwarze Oliven können entweder natürlich gereifte oder geschwärzte Früchte sein:
- Natürlich gereifte Oliven verändern sich während der Reife von hellgrün über violett bis schwarz.
- Einige Hersteller schwärzen die noch nicht ausgereiften, hellgrünen Oliven mit den Zusatzstoffen Eisen-II-Gluconat (E579) oder Eisen-II-Lactat (E585). Beide Substanzen sind ausschließlich für die Dunkelfärbung von Oliven zugelassen. Dennoch gelten sie lebensmittelrechtlich nicht als Farbstoffe, sondern als „Stabilisatoren“.
Geschwärzte Oliven müssen in Handel und Gastronomie als „geschwärzt“ kenntlich gemacht werden. Auf fertig verpackten Oliven darf dieser Hinweis jedoch fehlen. In der Zutatenliste ist dann lediglich der zugesetzte Stabilisator aufgeführt.
Eine nicht repräsentative Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de dazu zeigt: Dass „schwarze Oliven“ geschwärzt sein können, erwarten viele Verbraucher nicht. Wenn sie aber mit einer Färbung der Früchte rechnen, halten sie überwiegend einen Hinweis „gefärbt“ auf der Vorderseite der Verpackung für verpflichtend.
Die Umfrage-Ergebnisse im Einzelnen:
Unter „schwarzen Oliven“ erwarten
- 48,1 Prozent (2596 Stimmen) Oliven, die durch die längere Reifung eine dunkle Farbe bekommen haben.
- 28,3 Prozent (1530 Stimmen) geben an, es könnten gefärbte grüne Oliven sein, dann müsste aber ein Hinweis „gefärbt“ auf der Vorderseite stehen.
- 17,3 % (933 Stimmen) rechnen mit gefärbten Oliven.
- 6,3 % (343 Stimmen) sind sich unsicher.
An der nicht repräsentativen Umfrage, die vom 02.07.2013 bis zum 31.07.2013 lief, nahmen insgesamt 5402 Personen teil.
Die Umfrageergebnisse weisen darauf hin, dass die derzeitigen Kennzeichnungsregelungen nicht eindeutig sind. Aus Sicht der Verbraucherzentrale sollte ein eindeutiger Hinweis wie „gefärbt“ oder „geschwärzt“ auf der Vorderseite von verpackten Oliven verpflichtend sein.