Umfragen

Umfrage: Teilnehmer interpretieren Werbung „ohne Konservierungsstoffe laut Gesetz“ unterschiedlich

„Ohne Konservierungsstoffe laut Gesetz“ - Ist dieser Hinweis verständlich?

Auf Lebensmitteln findet man häufig die Angabe „ohne Konservierungsstoffe laut Gesetz“. In unserer Umfrage wollten wir wissen, ob der Hinweis verständlich ist.

Viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Umfrage interpretieren den Hinweis richtig – nämlich, dass das so beworbene Produkt laut Gesetz keine Konservierungsstoffe enthalten darf und deshalb auch keine enthält.

Die Meinungen gehen aber weit auseinander und zeigen eine große Unsicherheit. Die Bedeutung des Hinweises ist überwiegend nicht bekannt.

Hier das Ergebnis im Einzelnen:

  • 47 Prozent der Teilnehmer (522 Stimmen) meinen, dass das Lebensmittel laut Gesetz keine Konservierungsstoffe enthalten darf und deshalb auch keine enthält.
  • 35 Prozent (389) glauben, dass das Lebensmittel Zutaten mit konservierender Wirkung enthält, die rechtlich aber nicht als Konservierungsstoffe gelten.
  • 16 Prozent (177 Stimmen) vermuten, dass solch ein Lebensmittel Konservierungsstoffe unterhalb eines gesetzlichen Grenzwertes enthält, so dass diese nicht als Zusatz von Konservierungsstoffen gelten.
  • 3 Prozent der Teilnehmer (32 Stimmen) gehen davon aus, dass ein so beworbenes Lebensmittel laut Gesetz Konservierungsstoffe enthalten darf, diese aber nicht vorhanden sind.

Bei der Kennzeichnung „ohne Konservierungsstoffe laut Gesetz“ können tatsächlich gleichzeitig andere Zutaten mit konservierender Wirkung enthalten sein, die rechtlich nicht als Konservierungsstoffe gelten, zum Beispiel Gewürzextrakte, Essig oder Antioxidationsmittel. Das ist aber nicht immer der Fall und auch nicht die Bedeutung des Hinweises.

Dennoch liegen die 35 Prozent, die andere konservierende Zutaten im Lebensmittel vermuten, nicht ganz falsch.

Immerhin knapp ein Fünftel der Teilnehmer – 19 Prozent – verstehen den Hinweis falsch.

Die genaue Bedeutung des Hinweises kennt somit nur knapp die Hälfte der Befragten.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollten Lebensmittel, die ohnehin keine Konservierungsstoffe enthalten dürfen, auch nicht damit werben, dass diese Stoffe nicht vorhanden sind. Der Hinweis sollte Lebensmitteln vorbehalten bleiben, für die die fehlenden Konservierungsstoffe tatsächlich eine besondere Eigenschaft sind.

An der nicht repräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 1115 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 05.01.2016.bis 09.02.2016.

(Text redaktionell bearbeitet am 05.03.2021)

Weitere Informationen auf unseren Seiten