Umfragen
Umfrage zeigt: Begriff „Süßungsmittel“ ist missverständlich
Für fast die Hälfte der Befragten umfasst der Begriff „Süßungsmittel“ auch Zuckerarten wie Saccharose und Fruchtzucker. Das hat die aktuelle Umfrage von Lebensmittelklarheit ergeben.
Laut Lebensmittelrecht zählen zu den „Süßungsmitteln“ sowohl Süßstoffe wie Aspartam und Saccharin als auch Zuckeraustauschstoffe, zum Beispiel Xylit oder Sorbit. Zuckerarten oder Zuckersirup gehören lebensmittelrechtlich nicht zu den Süßungsmitteln.
Uns interessierte, ob die Bezeichnung „Süßungsmittel“ für Verbraucherinnen und Verbraucher verständlich ist. Deshalb wollten wir wissen: „Was verstehen Sie unter dem Begriff „Süßungsmittel“? Sechs Antwortmöglichkeiten waren vorgegeben. Mehrfachnennungen waren möglich.
Hier die Ergebnisse:
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