Umfrageergebnis: Über weihnachtliche Spezialitäten wissen die meisten Bescheid
Weihnachtsgebäck hat eine lange Tradition mit zum Teil regional unterschiedlichen Spezialitäten.
Uns interessierte, inwiefern Verbraucherinnen und Verbraucher wissen, welche Spezialitäten in dem angegebenen Ort oder der angegebenen Region hergestellt werden müssen.
Zu insgesamt sieben Produkten sollten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Einschätzung abgeben. Tatsächlich ist der Name von vier der genannten Produkte rechtlich geschützt:
- Dresdner Stollen
- Lübecker Marzipan
- Aachener Printen
- Nürnberger Lebkuchen
Diese stammen immer aus dem angegebenen Ort. Das lässt sich an dem aufgedruckten EU-Siegel „g.g.A.“ – geschützte geografische Angabe – erkennen.
Basler Leckerli haben dagegen keinen solchen „Geoschutz“. Sie müssen nicht in Basel hergestellt sein. Auch Linzer Torte und Schwäbische Springerle tragen kein „g.g.A.“-Siegel.