Knapp die Hälfte der Befragten (45 Prozent) wählte die Antwort: „Ich erwarte eine bunte Mischung aus aromatischen Salaten sowie echten Wildkräutern wie Löwenzahn oder Sauerampfer.
Ein weiteres Drittel (32 Prozent) war sogar der Ansicht, dass in einen Wildkräutersalat ausschließlich typische Wildkräuter wie Löwenzahn oder Sauerampfer gehören.
Nur 9 Prozent der Teilnehmenden erwarten bei einem Wildkräutersalat eine bunte Salatmischung mit seltenen oder besonders aromatischen Salaten, Kräutern und/ oder Blattgemüsen, zum Beispiel Rucola oder „Asiasalate“. Dies entspricht der tatsächlichen Zusammensetzung von handelsüblichen Wildkräutersalaten im Handel.
14 Prozent der Befragten hatten keine spezielle Erwartung an den Namen. Sie wählten die Antwort „Das ist mir egal, solange ich an der Zutatenliste eindeutig die Zusammensetzung der Salatmischung erkennen kann.“
Es gibt bislang weder eine rechtliche Definition noch Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuchs, wie ein Wildkräutersalat zusammengesetzt sein sollte. Nach einer kleinen Marktstichprobe von Lebensmittelklarheit enthalten handelsübliche „Wildkräutersalate“ keine echten Wildkräuter, beispielsweise Löwenzahn oder Sauerampfer. Stattdessen sind in der Zutatenliste häufig Roter Mangold, Spinat und Rucola sowie „Asiakräuter“ wie Mizuna und Tatsoi zu finden.
Die Umfrage weist darauf hin, dass die auf dem Markt befindlichen Wildkräutersalate nicht der überwiegenden Verbrauchererwartung entspricht. Aus Sicht von Lebensmittelklarheit sollte die Bezeichnung „Wildkräutersalat“ in Leitlinien oder Rechtsvorschriften definiert werden.
An der nichtrepräsentativen Umfrage auf Lebensmittelklarheit.de nahmen 532 Personen teil. Die Abstimmung lief vom 15.08.2024 bis zum 13.11.2024.