Allergenkennzeichnung bei Lieferdiensten
Frage
Bei einem Lieferdienst gibt es bei vielen online-Bestell-Auswahlen der verschiedenen Restaurants keine oder keine korrekte Allergen- und Zusatzstoff-Kennzeichnung. Also z. B. bei Mayonnaise kein Hinweis auf Ei usw. Wie ist die gesetzliche Vorgabe und "kann man da etwas unternehmen"?
Antwort
Wer sein Essen online bestellt, muss die wichtigsten Informationen bereits vor dem Kauf erhalten. Bei der Bestellung von fertigen Mahlzeiten bei einem Restaurant muss der Anbieter alle Informationen zur Verfügung stellen, die Sie auch beim Restaurantbesuch erhalten würden. Dies sind insbesondere die Angaben über Allergene und Zusatzstoffe.
Grundsätzlich ist der Lebensmittelunternehmer, der das Lebensmittel vermarktet, dafür verantwortlich, die Informationen bereitzustellen. Aus unserer Sicht sind dies nicht nur die Restaurants selbst, sondern auch die Lieferdienste, die in der Regel nur als Vermittler auftreten. Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist in den vergangenen Jahren bereits erfolgreich gegen Lieferdienste vorgegangen, die sich nicht an diese Vorgaben gehalten haben.
Wenn Sie Anbieter finden, die sich nicht an die Vorgaben halten, können Sie sich an Ihre Verbraucherzentrale oder an die zuständige Lebensmittelüberwachung wenden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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