Angabe „30 Prozent weniger Zucker“ auf Müsli
Frage
Auf einem Schoko-Hafer-Müsli steht „30% weniger Zucker“. Die Angabe scheint aber nicht auf Kohlenhydrate bezogen zu sein, sondern nur auf den zugesetzten Zucker: Das zuckerreduzierte Müsli enthält zwar nur 12 Gramm Zucker, aber insgesamt 59 Gramm Kohlenhydrate. Zum Vergleich: Das klassische Schoko-Hafer-Müsli derselben Firma enthält 22 Gramm Zucker und 61 Gramm Kohlenhydrate. Ist das so zulässig?
Antwort
Die Angabe „30 % weniger Zucker“ bezieht sich ausschließlich auf den Zuckergehalt, nicht auf die Gesamtkohlenhydrate. Zusätzlich darf das Lebensmittel höchstens so viele Kalorien enthalten wie vergleichbare Lebensmittel.
Angaben zu einem reduzierten Nährstoffgehalt, wie die Angabe „30 % weniger Zucker“, sind in der Health-Claims-Verordnung rechtlich klar geregelt. Hersteller dürfen sie nur aufdrucken, wenn das Lebensmittel mindestens 30 Prozent weniger von dem Nährstoff enthält als vergleichbare Lebensmittel. In diesem Fall bezieht sich die Angabe ausschließlich auf den Zuckergehalt, aber nicht auf den Gehalt der Gesamtkohlenhydrate.
Bei dem von Ihnen genannten zuckerreduzierten Müsli liegt der Zuckergehalt mit 12 Gramm um etwa 45 Prozent niedriger als bei dem klassischen Müsli mit 22 Gramm Zucker. Hier wird sämtlicher Zucker berücksichtigt, sowohl natürlicher Zucker, beispielsweise aus Früchten, als auch zugesetzter Zucker. Die oben genannte Vorgabe wäre also für den Vergleich mit dem klassischen Müsli erfüllt.
Speziell für die Angabe „weniger Zucker“ gibt es zusätzlich eine Vorgabe zum Kaloriengehalt: Er darf nicht höher liegen als bei den Vergleichslebensmitteln.
Des Weiteren legt die Verordnung fest, dass Hersteller für den Vergleich nicht nur ein einzelnes Vergleichslebensmittel heranziehen dürfen. Sie müssen eine Reihe von Lebensmitteln derselben Produktgruppe berücksichtigen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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