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Angaben „Kohlenhydrate 10 g, davon Zucker 6 g"

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Angaben „Kohlenhydrate 10 g, davon Zucker 6 g"

Frage

Im Zuge der Umstellung meiner Ernährung komme ich auch an dem Thema "Kohlenhydrate/Zucker" nicht vorbei.

Sehr oft sehe ich bei diversen Lebensmitteln in der Nährwerttabelle Angaben wie beispielsweise „Kohlenhydrate 10 g, davon Zucker 6 g". Was stellt der Rest von 4 Gramm dar, etwa Stärke?

Beim Zuckeranteil ist doch nicht klar erkennbar, ob dieser zusätzlich dem Produkt zugeführt wurde (beispielsweise Haushaltszucker) oder ob dieser bereits Bestandteil des Produkts ist (z.B. bei Gemüsesaft). Oder wie ist dies zu verstehen?

Gibt es eine Art von Zucker, der in Maßen auch gesund ist? Honig enthält doch auch Zucker.

Antwort

Die Gruppe der Kohlenhydrate besteht im Wesentlichen aus verschiedenen Zuckern und Stärke. Bei Lebensmitteln, die Süßungsmittel enthalten, können die Zuckeralkohole noch einen wesentlichen Anteil ausmachen. 

In der Nährwerttabelle ist zunächst die Summe aller Kohlenhydrate angegeben, die vom Menschen verdaut werden können. Zu den Kohlenhydraten gehören Einfach-, Zweifach- und Mehrfachzucker sowie Zuckeralkohole, das sind Zuckeraustauchstoffe. Die Ein- und Zweifachzucker werden immer zusätzlich unter „davon Zucker“ angegeben. Dazu gehören unter anderem Traubenzucker, Fruchtzucker, Milchzucker und Haushaltszucker (Saccharose). Die übrigen Kohlenhydrate, die nicht in die Kategorie „Zucker“ fallen, sind also Mehrfachzucker wie Stärke oder Zuckeralkohole wie Sorbit. Zuckeralkohole können zusätzlich als „davon mehrwertige Alkohole“ angegeben werden.

Unverdauliche Ballaststoffe zählen bei der Nährwertkennzeichnung nicht zu den Kohlenhydraten und können zusätzlich angegeben werden.

Anhand der Nährwerttabelle lässt sich nicht erkennen, ob es sich um zugesetzten Zucker oder natürlich enthaltenen Zucker handelt. Daher lohnt sich ein Blick in die Zutatenliste. Zugesetzter Zucker muss dort aufgelistet werden. Aber Achtung, dieser verbirgt sich beispielsweise hinter Begriffen wie Saccharose, Dextrose, Fruktosesirup oder Maltose. Auch Honig, Agavendicksaft oder Ahornsirup zählen zu den zuckerreichen, süßenden Zutaten. Viele andere Zutaten enthalten natürlicherweise Zucker, wie beispielsweise Milchzucker im Joghurt oder Frucht- und Traubenzucker in Trockenobst.

Süßes sollte nur in geringen Mengen zur täglichen Ernährung gehören. Doch wer sich abwechslungsreich ernährt und vor allem zu Gemüse, Obst und Getreideprodukten und bei Getränken zu Wasser und ungesüßtem Tee greift, darf hin und wieder auch etwas Süßes naschen. Dabei macht es aus gesundheitlichen Gründen kaum einen Unterschied ob Honig, weißer Zucker, brauner Zucker oder Agavendicksaft zum Süßen verwendet werden. Ausführliche Informationen und Hinweise rund um das Thema Zucker erhalten Sie bei Ihrer Verbraucherzentrale vor Ort.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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Raunhild
19.10.2022 - 13:46

Das heißt aber, dass ich als Diabetiker z.B. Nudeln essen dürfte mit 72g Kohlenhydrate davon Zucker 2,5g? Bzw alle "restlichen" (nicht als Zucker deklarierten) KH zu den langsamen KH gehören und den Blutzuckerspiegel nur langsam ansteigen lassen? Und beim Produktevergleich dann mehr auf das Verhältnis "davon Zucker" zu den Gesamt KH schauen sollte? (Bei Vollkornspaghetti als Beispiel 62g KH davon Zucker 3g im Vergleich zu 72g 2,5g bei Nichtvollkornspaghetti)

Heike
13.03.2019 - 17:22

Ich denke es dient zur Täuschung des Verbrauchers. Wenn man z.b. als diabetiker diese Angaben liest weil man denkt ich muss nur auf "davon Zucker" achten, wird man irre gehen. Nehmen wir als als restliches KOH die Stärke und zerteilt diesen Mehrfachzucker in seine molekulare Bestandteile stellt man fest das er aus Glucose-Moleküle besteht und somit für einen Diabetiker sehr relevant, wird aber getäuscht weil der Otto Normalverbraucher nicht weiss was sich hinter dem Wort KOH verbirgt.

Junit
07.04.2020 - 15:01

Liebe Heike,
nein, dies dient nicht zur "Täuschung" des Verbrauchers, sondern ist gesetzlich so vorgeschrieben! In Anhang XV der LMIV ist exakt aufgeführt, wie die Nährwertdeklaration zu erfolgen hat, der Lebensmittelhersteller erhält somit explizite Vorgaben, welche er laut EU-recht einhalten muss.
Wenn ein Diabetiker den Unterscheid zwischen Kohlenhydraten und Zucker nicht kennt, ist die Menscheit langsam hoffnungslos verloren.... Wenn man als Verbraucher ein medizinisches und/oder ernährungsbedingtes Leiden oder Einschränkung hat, sollte man sich m.E. auch damit befassen, welche Auswirkungen das hat und auf was man achten muss! Ein bisschen eigenes Mitdenken sollte schon vorhanden sein, man sollte die Verantwortung nicht immer auf andere schieben, sondern auch selbst welche übernehmen.

Christian Steiner
24.04.2020 - 11:33

Und was würde es Ihnen dann bringen, wenn in der Nährwerttabelle statt "Kohlenhydrate 10 g, davon Zucker 4 g" dann "Zucker 4 g, andere Kohlenhydrate 6 g" steht?

Mal ganz abgesehen davon, dass Ihr Kommentar zeigt, dass Sie sich schlauer als alle anderen halten. Außer Ihnen weiß natürlich niemand, selbst Diabetiker nicht, was Kohlenhydrate sind...

Sachen gibt's...

Rudolf Blankenhahn
01.03.2019 - 16:56

Gast am 1.3.2019
In einer Nährwertkennzeichnung steht pro 100 g
Kohlenhydrate: 12 g
- davon Zucker 12 g
Stimmt es, daß das Produkt dann 12% Einfach- und Zweifachzucker hat? - Steht aber pro 100 g
Kohlenhydrate: 12 g
- davon Zucker 10 g
enthält das Produkt dann 10% Einfach- und Zweifachzucker ? -
Warum schreibt man nicht
"pro 100 g
Kohlenhydrate: 12 g
Zucker 8 g" ? Wäre das nicht klarer ?
Besten Dank im Voraus.

Redaktion Lebensmittelklarheit
08.03.2019 - 14:29

Richtig, sind in der Nährwerttabelle bei „davon Zucker“ 12 oder 10 Gramm angegeben, besteht das Produkt zu 12 beziehungsweise 10 Prozent aus Ein- und Zweifachzuckern

Das „davon“ ist wichtig, weil der Zuckergehalt Bestandteil des Kohlenhydratanteils ist. Anderenfalls könnte der Eindruck entstehen, dass das Lebensmittel 12 Gramm Kohlenhydrate und zusätzlich 10 Gramm Zucker enthält.

Nergis Strunck
16.02.2019 - 08:39

Am besten auch Getreide Produkte weglassen (Kohlenhydrate)

Alex
04.04.2018 - 16:27

Wie kann es sein, dass Stoffe wie Maltodextrin nicht beim „Zucker“ in der Nährwerttabelle aufgelistet werden müssen? Teuscht das nicht die Verbraucher?

Redaktion Lebensmittelklarheit
05.04.2018 - 10:40

Kohlenhydrate, die aus mehr als zwei Einheiten zusammengesetzt sind, schmecken weitgehend neutral und sind nicht mehr zum Süßen geeignet. Wir gehen davon aus, dass die meisten Verbraucher unter Zucker nur süß schmeckenden Kohlenhydrate verstehen. Das sind die Einfach- und Zweifachzucker, die in der Nährwertkennzeichnung unter "Zucker" aufgeführt sind.

Gast
17.01.2018 - 15:39

Werden zugesetzte Zucker wie Dextrine oder Maltose auch in den Nährwertangaben (Berechnung der Zuckermenge) berücksichtigt? Zum Beispiel stand bei einem Schweinefilet mit Weinsauce die Angabe in der Tabelle, dass nur ca. 3 g Zucker enthalten sind. In der Zutatenliste finden sich jedoch die Begriffe Dextrine usw. Sind diese dann in der Nährwertberechnung berücksichtigt? Also hat das Produkt wirklich nur 3 g Zucker auf 100 g, trotz der vielen verschiedenen Zucker im Inhalt?

Redaktion Lebensmittelklarheit
19.01.2018 - 14:26

In den Nährwertangaben zählen alle Ein- und Zweifachzucker als "Zucker", beispielsweise Laktose, Fruktose und Maltose.
Maltodextrin hingegen ist ein Gemisch aus unterschiedlich langen Glukose-Ketten. Während die enthaltenen Ein- und Zweifachzucker unter "Zucker" berechnet werden, zählen die längeren Glukose-Ketten nur als "Kohlenhydrate", nicht aber als Zucker.  

 

Bettina Kohlstedt
04.01.2018 - 17:03

Welcher zucker verbirgt sich den unter dem Namen "Zucker" in der Auflistung? Ist es immer der haushaltszucker? Andere zuuckerarten werden ja teilweise genannt wie Glukosesirup ect.

Redaktion Lebensmittelklarheit
11.01.2018 - 10:33

In der Nährwerttabelle zählen alle Ein- und Zweifachzucker zu der Angabe „davon Zucker“.

http://www.lebensmittelklarheit.de/forum/zucker-der-naehrwerttabelle

In der Zutatenliste verbirgt sich hinter dem Namen „Zucker“ jedoch nur, wie Sie richtig vermuten, der Haushaltszucker. Werden weitere Zuckerarten verwendet, müssen diese zusätzlich aufgelistet werden.

Weitere Informationen finden Sie auch unter folgenden Links:

http://www.lebensmittelklarheit.de/forum/zucker-der-naehrwerttabelle

http://www.lebensmittelklarheit.de/forum/angabe-zucker-der-zutatenliste

http://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/zucker-hat-viele-namen

Stefan Johannsen
11.06.2017 - 13:19

"Alle Zucker zählen zu den Kohlenhydraten. Aber nicht jedes Kohlenhydrat zählt auch als Zucker."

Bei Lebensmittel geht man immer von 100 g aus.

In der Nährwerttabelle muss das folgendermassen angeben
pro 100 g
Kohelnhydrate: 12 g
- davon Zucker 10 g

Dieses Lebensmittel würde also 12 g oder 12% Kohlenhydrate enthalten, davon sind wiederum 10 g oder 10% Zucker. Die Angaben beziehen sich wie gesagt immer auf 100 g Lebensmittel, daher ist es egal ob 12% oder 12 g.

Gast
05.06.2017 - 21:13

Geht mir genauso. Wollte nur wissen was besser ist, KH=Zucker oder KH zu wenig Zucker

Marion BAUER
30.10.2019 - 10:28

Zucker kann nur Zuviel werden, wenn ihn man nicht abbaut. Durch Sport kann er verbraucht werden , als umgewandelte Glucose den Organen als Kraftstoff dienen. Fazit, wer gleich nach viel Zuckerkonsum, sich ebenso viel bewegt leidet kaum an Zucker. Zu wenig Zucker kann sogar tödlich sein.

Gast
09.06.2024 - 22:54

Es tut mir leid, dir das sagen zu müssen, aber Zucker zählt nicht zu den Grundnahrungsmitteln. Das heißt, man kanngut komplett ohne ihn leben, ohne stärkere neben Nebenwirkungen. Vielleicht ist es ja sogar gesünder als mit...?

Gast
02.03.2017 - 21:34

Leider bin ich so schlau oder dumm wie vorher :-/

anne
19.08.2016 - 18:25

Wie ist es bei % angaben? 12% Kohlenhydrate davon Zucker 10%?
Sind das 1,2% oder 12% der gesamtmenge?

Redaktion Lebensmittelklarheit
22.08.2016 - 11:22

Die Nährwertkennzeichnung erfolgt in Gramm, Milligramm oder Mikrogramm des Nährstoffs pro 100 Gramm oder 100 Milliliter des Lebensmittels. Prozentangaben sind nicht zulässig.

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