Aroma in der Zutatenliste
Frage
Können sich hinter dem Begriff „Aroma“ in der Zutatenliste (z.B. bei Getränken in der Dose) mehrere Aromen verstecken?
Antwort
Der Begriff „Aroma“ ist in der EU-Aromenverordnung definiert. Es handelt sich dabei um ein Erzeugnis, das aus unterschiedlichen Kategorien geschmacksgebender Substanzen bestehen kann, unter anderem aus Aromastoffen, Aromaextrakten, thermisch gewonnenen Reaktionsaromen oder Mischungen daraus.
Hersteller müssen Aromen im Zutatenverzeichnis als „Aroma“ oder „Aromen“ angeben. Letzteres wäre zutreffend, wenn sie mehre Aromen zusetzen, zum Beispiel ein nach Erdbeere und ein nach Vanille schmeckendes Aroma. Sie dürfen Aromen auch genauer beschreiben oder bezeichnen, beispielsweise als „Erdbeeraroma“ oder „Gewürzextrakt“. Da jedoch auch Mischungen aus Aromen als „Aroma“ gelten, können sich unserer Ansicht nach hinter der Bezeichnung „Aroma“ auch mehrere Aromen verbergen.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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