Basis-Müsli mit abgebildeten Blaubeeren
Frage
Mein Sohn (3) durfte sich im Bioladen ein Müsli selbst aussuchen. Da er Blaubeeren liebt, hat er sich nach der Abbildung für ein Amaranth-Basis-Müsli entscheiden, auf dem Blaubeeren zu sehen waren. Zu Hause habe ich mit Entsetzen festgestellt, dass kein Milligramm Blaubeeren enthalten ist. Auch ich hatte mich aufgrund der Verpackung darauf verlassen, dass getrocknete Blaubeeren enthalten sein würden. Ich dachte, es gäbe ein Gesetz, das verbietet, dass die Verpackung Bestandteile zeigt, die nicht enthalten sind? Stimmt das nicht?
Antwort
Wir können Ihre Enttäuschung nachvollziehen, doch es ist nicht grundsätzlich verboten, Lebensmittel auf der Verpackung abzubilden, die nicht enthalten sind. Die Verpackung darf allerdings keinen falschen Eindruck über die enthaltenen Zutaten erwecken.
Die Kennzeichnung von Lebensmitteln ist durch die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) EU-weit geregelt. Sie besagt unter anderem, dass Informationen auf Lebensmitteln nicht täuschen dürfen. Auch bildliche Darstellungen, die das Vorhandensein einer Zutat suggerieren, können täuschend sein. Ob die Aufmachung eines Lebensmittels irreführend ist, bleibt letzten Endes aber immer eine Einzelfallentscheidung.
Die Bezeichnung „Basis-Müsli“ kann unserer Ansicht nach als Hinweis darauf verstanden werden, dass es sich um eine Müsli-Grundmischung überwiegend aus Cerealien handelt, die keine weiteren Extra-Zutaten wie Früchte, Nüsse oder Schokolade enthält. Im Gegensatz dazu wäre ein Müsli, bei denen der Produktname oder die Bezeichnung Bezug auf Früchte oder Beeren nimmt und auf dem Beeren abgebildet sind, ohne Beeren beziehungsweise Früchte wohl kaum akzeptabel.
Sind Lebensmittel auf einer Verpackung zwar abgebildet, aber nicht als Zutat vorhanden, steht häufig der Hinweis „Serviervorschlag“ in der Nähe der Abbildung. Diesen Hinweis nutzen einige Hersteller, wenn sie deutlich machen wollen, dass die abgebildeten Lebensmittel lediglich Anregungen zu möglichen Verwendung ihres Produktes sind. Typisch ist beispielsweise die Darstellung eines Müslis in einer Schale mit Milch. Hier ist die Milch selbstverständlich nicht in der Packung enthalten.
Es kann durchaus sein, dass es sich in dem vorliegenden Beispiel lediglich um einen Serviervorschlag handelt, so dass nicht von einer Irreführung im Sinne der LMIV auszugehen wäre. Wir können Ihre Verärgerung dennoch nachvollziehen. Hersteller sollten darauf achten, dass die Abbildungen auf Verpackungen unmissverständlich sind. Ein Basis-Müsli ohne Früchte sollte unserer Ansicht nach auch ohne Früchte dargestellt werden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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