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Bei maximal 2 Grad mindestens haltbar bis…

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Bei maximal 2 Grad mindestens haltbar bis…

Frage 

Ich habe auf Verpackungen, zum Beispiel von Hackfleisch, Fisch und Geflügel, schon öfter die Angabe „bei maximal +2 Grad mindestens haltbar bis…“ gelesen. Diese Temperatur ist sowohl im Geschäft als auch beim Transport schwierig einzuhalten. Wahrscheinlich sind die Kühlschränke zu Hause auch gar nicht darauf eingestellt. Eine Haltbarauszeichnung für Frischware sollte meiner Meinung nach näher an der Realität sein. Ist diese Angabe aus Ihrer Sicht in Ordnung? 

Antwort

Die von Ihnen genannten Lebensmittel können leicht verderben. Bei solchen Produkten müssen Anbieter anstelle des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum angeben. Zusätzlich müssen sie Angaben zu den Aufbewahrungsbedingungen machen. Die genannte Temperatur liegt häufig bei maximal +2 bis maximal +4 Grad. Bei weniger empfindlichen Lebensmitteln sollten Anbieter eine derart niedrige Temperaturvorgabe aber vermeiden.  

Lebensmittelunternehmen sind verpflichtet, verpackte Lebensmittel mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder einem Verbrauchsdatum zu kennzeichnen. Das Verbrauchsdatum ist für Lebensmittel verpflichtend, die „in mikrobiologischer Hinsicht“ leicht verderblich sind. Außerdem müssen die Anbieter dazuschreiben, unter welchen Bedingungen das Produkt gelagert werden muss. Bei Angabe des MHDs hingegen ist eine solche Angabe nicht in jedem Fall erforderlich.

Das Verbrauchsdatum nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verzehrt werden kann. Sie finden es häufig auf frischem Hackfleisch, Geflügel und rohem oder geräuchertem Fisch. Bei frischem Geflügelfleisch ist es sogar verpflichtend. Bei anderen leicht verderblichen Produkten prüfen Hersteller oder Händler im Einzelfall, ob statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum erforderlich ist. 

Für tierische Erzeugnisse wie Hackfleisch und Geflügel gibt es zudem gesetzliche Vorgaben, bei welchen Temperaturen Hersteller und Händler die Waren lagern müssen – Hackfleisch beispielsweise bei maximal +2 Grad. Die angegebene Aufbewahrungstemperatur für Verbraucher:innen liegt aus diesem Grund ebenfalls bei maximal +2 Grad. Die Formulierung lautet dann: „bei maximal +2 Grad zu verbrauchen bis…“. Sie ist aber häufig deutlich kleiner gedruckt als das Datum selbst.

Anders als beim Mindesthaltbarkeitsdatum darf das entsprechende Produkt nach dem angegebenen Verbrauchsdatum nicht mehr verkauft werden. Sie sollten das Lebensmittel dann nicht mehr essen, sondern wegwerfen, denn es kann zur Gesundheitsgefahr werden. Kann Ihr Kühlschrank diese Kühltemperatur nicht einhalten, sollten Sie solche Lebensmittel noch am Einkaufstag verbrauchen oder verarbeiten.

Weniger empfindlichen Kühlprodukte wie Joghurt, Käse oder Quark sind mit einem Mindesthaltbarkeitsdatum gekennzeichnet. Hier liegt die angegebene Temperatur in der Regel höher, beispielsweise bei maximal +7 oder +8 Grad.

Aus Sicht von Lebensmittelklarheit ist die Angabe „bei maximal 2 Grad zu verbrauchen bis…“ für Verbraucher:innen nicht umsetzbar, wenn ihr Kühlschrank so eine niedrige Temperatur nicht erreicht. In diesem Fall ist nicht klar, wie lange das Lebensmittel wirklich unter den vorhandenen Bedingungen haltbar ist. Hersteller sollten solche Temperaturen nur angeben, wenn diese gesetzlich gefordert oder aus hygienischen Gründen erforderlich sind. 

Verbraucher:innen bleibt in diesen Fällen nichts anderes übrig, als die Kühltemperatur einzuhalten oder das Produkt sofort zu verbrauchen. 
Anbieter sollten generell die Aufbewahrungsbedingungen genauso groß aufdrucken wie das Datum selbst, damit Verbraucher:innen die Angabe nicht übersehen. Zusätzlich sollten sie einen Hinweis geben, dass Verbraucher:innen das Produkt sofort verbrauchen oder verarbeiten sollten, wenn sie die Bedingungen nicht einhalten können.

Im Zusammenhang mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum sollten Anbieter auf solche niedrigen Temperaturangaben verzichten.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
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