Bestrahlung von Bio-Kartoffeln
Frage
Dürfen Bio-Kartoffeln gemäß Berliner-Vereinbarungen bestrahlt werden?
Antwort
Nein. Laut EU-Öko-Verordnung ist die Bestrahlung von Bio-Lebensmitteln, also die Behandlung mit ionisierender Strahlung, verboten.
Auch konventionell angebaute Kartoffeln dürfen nicht bestrahlt werden. In Deutschland ist die Behandlung mit ionisierenden Strahlen nur für Kräuter und Gewürze zugelassen. Das muss jedoch mit dem Hinweis "bestrahlt" oder "mit ionisierenden Strahlen behandelt" gekennzeichnet werden. Andere bestrahlte LM, die nach Deutschland importiert werden sollen, benötigen eine Ausnahmegenehmigung, die bisher aber nur für Froschschenkel existiert.
Die Angabe „Berliner Vereinbarung“ sagt hingegen nichts über eine Behandlung der Kartoffeln aus. Die „Berliner Vereinbarungen“ enthalten Qualitätsbestimmungen für Speisekartoffeln. Demnach dürfen Kartoffeln der Qualitätsnormen I oder „Extra“ beispielsweise keine größeren Mängel aufweisen, wie größere Beschädigungen, missgestaltete Kartoffeln, Grünstellen und Schorfbefall.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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