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Codes auf genmanipuliertem Obst und Gemüse

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Codes auf genmanipuliertem Obst und Gemüse

Frage

Im WhatsApp-Status einer Bekannten war wieder mal so eine merkwürdige Info, dass man anhand der Codes auf Aufklebern von Obst erkennen kann, ob es genmanipuliert ist. Ist da was dran?
Verbraucherin aus Darmstadt vom 15.02.2025

Antwort

Nein, die Codes auf dem Aufkleber geben keine Auskunft darüber, ob das Obst und Gemüse genmanipuliert wurde. Gentechnisch veränderte Lebensmittel müssen immer klar mit einem Hinweis „gentechnisch verändert“ gekennzeichnet werden. 

Bei den Nummern auf Obst und Gemüse handelt es sich um sogenannte PLU-Codes. Das steht für „Price-look-up-Code“. Die Nummer dient in erster Linie dazu, das Obst und Gemüse eindeutig zu identifizieren. Das stellt sicher, dass an der Kasse der richtige Preis eingetippt wird. 

Der Code gibt aber auch Informationen über die Anbauart. Vierstellige Codes, die mit einer „3“ oder „4“ beginnen weisen darauf hin, dass das Produkt aus konventionellem Anbau stammt. Ein fünfstelliger Code, der mit einer 9 beginnt, wird bei biologisch angebauten Lebensmitteln verwendet. 

Ursprünglich sollten die fünfstelligen Codes mit einer „8“ am Anfang gentechnisch veränderte Lebensmittel kennzeichnen. Dieses Konzept wurde jedoch nicht umgesetzt. Stattdessen werden diese PLU-Nummern nun ebenfalls für konventionell oder biologisch angebaute Produkte verwendet. 

Die Verwendung der Codes ist freiwillig. Einzelhändler dürfen auch eigene Codes vergeben. 

Gentechnisch veränderte Lebensmittel (GVOs) müssen immer klar mit einem Hinweis gekennzeichnet werden. Hierbei müssen nicht nur Lebensmittel, die selbst gentechnisch verändert wurden, gekennzeichnet werden, sondern auch alle Zutaten, Zusatzstoffe und Vitamine in Lebensmitteln, die direkt aus einem GVO stammen. 

Die Kennzeichnung als „gentechnisch verändert“ erfolgt bei verpackten Lebensmitteln entweder in der Zutatenliste bei der jeweiligen Zutat oder – wenn es keine Zutatenliste gibt – durch einen Hinweis auf dem Etikett. Bei unverpackten Lebensmitteln muss der Hinweis auf einem Schild oder Aushang in der Nähe des Lebensmittels stehen. 

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
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Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

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