Darf ein Cordon Bleu Analogkäse enthalten?
Frage
Einige Metzgereien bieten Käsegöttinger oder Cordon Bleu an, verwenden dafür aber „Analog-“ oder Schmelzkäse. Ich als Verbraucher gehe davon aus, dass zum Beispiel auf einem Cordon Bleu richtiger Käse drauf ist, bekomme aber, ohne darauf hingewiesen zu werden (weder in der Werbung, noch beim Kauf), ein Produkt mit Billigzutaten.
Selbst wenn irgendwo in der Metzgerei eine Mappe rumliegt, in der die tatsächlichen Zutaten aufgelistet sind: Ist das nicht Lebensmittelbetrug?
Antwort
Eine Wurst, die statt Käse einen Ersatz enthält, darf nicht „Käsegöttinger“ heißen, denn die Bezeichnung „Käse“ ist rechtlich geschützt. Bei Cordon Bleu steht „Käse“ nicht in der Bezeichnung, aber er ist üblicherweise enthalten. Daher müssen Anbieter deutlich darauf hinweisen, wenn sie statt Käse ein Imitat verwenden. Wie der Imitat-Hinweis aussehen muss, ist rechtlich geregelt. Anders ist die Rechtslage bei Schmelzkäse, der als Käseerzeugnis zählt, nicht als Imitat. Auch hier müssen Verbraucher:innen aber erfahren, wenn Schmelzkäse statt Käse im Cordon Bleu oder in der Käsegöttinger steckt.
Bei „Analogkäse“ wird Käse ganz oder teilweise durch preisgünstigeres Pflanzenfett und andere Zutaten ersetzt. Es handelt sich um ein Imitat. Rechtlich gesehen ist es kein Käse und darf auch nicht als solcher bezeichnet werden.
Für die Verwendung von „Analogkäse“ gilt folgendes:
Die Bezeichnung Käse ist europaweit geschützt und darf nur für „echten“ Käse aus Milch verwendet werden. Ein Produkt, das im Namen das Wort „Käse“ enthält, wie eine „Käsegöttinger“, muss daher auch echten Käse enthalten. Die Verwendung eines Käseimitats ist nicht zulässig.
Für Cordon Bleu gibt es keine rechtlich verbindlichen Vorgaben zur Zusammensetzung. In den Leitsätzen für Fleischerzeugnisse des Deutschen Lebensmittelbuchs ist aber beschrieben, dass es üblicherweise aus zwei gleich großen Schnitzeln besteht und dazwischen Schinken und Käse enthält. Nach Beobachtungen von Lebensmittelklarheit verwenden Hersteller dabei häufig Schnittkäse wie Gouda oder Edamer. Verwenden Anbieter statt dieser üblichen Zutaten ein Imitat, müssen sie – bei verpackten Lebensmitteln – in unmittelbarer Nähe des Produktnamens darauf hinweisen.
In Metzgereien und Restaurants dürfen Anbieter bei der Präsentation ihrer Waren und Gerichte ebenfalls nicht über deren Zusammensetzung täuschen. Verwenden sie bei Cordon Bleu ein Käseimitat, müssen sie deutlich darauf hinweisen. Die Lebensmitteluntersuchungsämter fordern dies beispielsweise in einem Aushang, auf der Speisekarte oder auf dem Schild an der Ware.
Für die Verwendung von Schmelzkäse gilt folgendes:
Schmelzkäse zählt laut Käseverordnung als „Käseerzeugnis“. Da ein Cordon Bleu den Leitsätzen zufolge Käse enthält, stellt Schmelzkäse eine Abweichung von dieser „Verkehrsauffassung“ dar. Daher sollten Hersteller darauf hinweisen, wenn sie Schmelzkäse verwenden. Auch bei Käsewurst ist nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit die Verwendung von Schmelzkäse unüblich. Ein Hinweis wäre somit auch hier erforderlich.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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