Darf ein Produkt aus Kreta „Griechisches Erzeugnis“ heißen?
Frage
Darf auf einem Produkt, welches auf Kreta in Griechenland hergestellt wurde, "Griechisches Erzeugnis" drauf stehen oder ist das ein geschützter Begriff?
Antwort
Die Angabe “Griechisches Erzeugnis” ist rechtlich nicht speziell geschützt. Sie muss aber stimmen. Da Kreta zu Griechenland gehört, ist die Angabe “Griechisches Erzeugnis” für ein auf Kreta hergestelltes Produkt in Ordnung.
Einige Lebensmittel unterliegen EU-weit einem speziellen Schutz als “geschützte Ursprungsbezeichnung”. Dies betrifft in der Regel Spezialitäten, die aus einer abgegrenzten Region stammen, beispielsweise Feta, Allgäuer Emmentaler oder Parmigiano Reggiano. Für diese Spezialitäten ist nicht nur die Region, in der das Lebensmittel erzeugt wurde, genau vorgegeben, sondern auch bestimmte Herstellungsverfahren und Eigenschaften.
Für alle anderen Lebensmitteln gilt bei Herkunftsangaben das Verbot der Täuschung: Die Angaben müssen stimmen. Wenn Anbieter eine Herkunftsangabe macht, die Hauptzutat(en) des Lebensmittels aber nicht aus der angegebenen Region stammen, müssen sie dies klarstellen, beispielsweise durch die Angabe “Milch stammt nicht aus Griechenland”.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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