Deklaration von Zucker in der Zutatenliste
Frage
Ist es rechtlich zulässig, dass Hersteller ganz allgemein "Zucker" auf dem Etikett angeben, obwohl das Produkt tatsächlich Glukose-Fruktose-Sirup oder Fruktose-Glukose-Sirup enthält? Mir fällt auf, dass die Angabe "Glukose-Fruktose-Sirup", die früher auf Marmeladen gang und gäbe war, inzwischen fast völlig verschwunden ist. Irgendwie kann ich mir aber nur schwer vorstellen, dass alle Hersteller inzwischen auf den etwas teureren Zucker umgestiegen sind.
Antwort
Nein, in der Zutatenliste steht „Zucker“ für den typischen Haushaltszucker – also kristallisierte Saccharose. Lebensmittel müssen in der Zutatenliste mit ihrer speziellen Bezeichnung genannt werden. Hierfür gibt es genaue Vorgaben. In der Zuckerartenverordnung sind die Bezeichnungen Zucker, Glukose-Fruktose-Sirup und Fruktose-Glukose-Sirup sowie weitere Zuckerarten klar definiert. Daher kann sich hinter der Zutat „Zucker“ kein "Glukose-Fruktose-Sirup" oder ähnliches verbergen.
Anders sieht es in der Nährwerttabelle sowie bei zusätzlichen nährwertbezogenen Angaben auf dem Etikett aus. Für die Angabe „Zucker“ in der Nährwerttabelle werden alle Zuckerarten – genauer: alle Einfach- und Zweifachzucker – zusammengezählt, auch die aus Glukose-Fruktose-Sirup sowie der natürliche Fruchtzucker aus den Früchten. Auch nährwertbezogene Angaben wie „zuckerreduziert“ oder ähnliches beziehen sich auf den Gesamtzuckergehalt.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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