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Deklaration von Zusatzstoffen in Backwaren

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Deklaration von Zusatzstoffen in Backwaren

Frage

Eine Bäckereikette hier am Ort behauptet, den Emulgator E471 nicht deklarieren zu müssen, da dieser nicht zugegeben wird, sondern in der Margarine enthalten ist, die verwendet wird. Ist das so wirklich korrekt?

Antwort

Tatsächlich gibt es für ganz bestimmte Fälle eine Ausnahmeregel für die Angabe von Zusatzstoffen, auf die sich der Anbieter hier offenbar beruft.

Normalerweise müssen Zusatzstoffe wie Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471) im Zutatenverzeichnis angegeben werden. Gelangen sie über eine andere Zutat – in diesem Fall die Margarine – ins Lebensmittel, kann die Angabe entfallen, falls der Zusatzstoff im Enderzeugnis keine technologische Wirkung mehr ausübt.  

In dem von Ihnen genannten Fall wird der Zusatzstoff 471 als Emulgator in der Margarine eingesetzt, er sorgt dort dafür, dass sich Wasser und Fett in der Margarine verbinden. Wenn sich der Emulgator nicht auf die Qualität des Teigs auswirkt, greift die Ausnahmeregelung, auf die sich die Bäckerei offenbar bezieht. Aus unserer Sicht ist die Regelung aber nicht verbraucherfreundlich. Zusatzstoffe sollten ausnahmslos gekennzeichnet werden müssen.    

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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