Dessertsoße mit Vanillegeschmack
Frage
Darf Dessertsoße mit Vanillegeschmack als Vanillesoße verkauft werden?
Antwort
Die Bezeichnung „Vanillesoße“ ist rechtlich nicht definiert.
Die übliche Zusammensetzung einer Vanillesoße ist in den Leitsätzen für Pudding und andere süße Desserts beschrieben. Demnach sollten für 500 Milliliter Vanillesoße mindestens 0,4 g Vanilleschoten oder eine geschmacklich entsprechende Menge natürliches Vanillearoma zugesetzt werden.
Werden bei einem Vanilledessert oder einer Vanillesoße zusätzlich natürliche oder künstliche Aromen verwendet, sollten diese Erzeugnisse gemäß den Leitsätzen zum Beispiel als „Dessert Vanille-Geschmack” kenntlich gemacht werden.
Die Leitsätze sind rechtlich nicht bindend, sie dienen aber allen Beteiligten aus Herstellung, Handel und Lebensmittelüberwachung als Grundlage für die Bewertung der Lebensmittel.
Aus unserer Sicht sollte eine Dessertsoße, die die Anforderungen an eine übliche Vanillesoße nicht erfüllt, da beispielsweise der Vanillegeschmack ganz oder zu großen Teilen aus Aroma stammt, nicht als Vanillesoße bezeichnet werden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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