Detox-Werbung für ein Zeolith-Produkt
Frage
Ein Online-Händler wirbt im Internet für ein „Basic Detox“-Pulver. Das Produkt besteht aus Zeolith und Dolomit, ist also so eine Art Gesteinspulver. Es hilft angeblich bei der Ausleitung von Schadstoffen im Darm. Auf der Verpackung wird damit geworben, dass es sich hierbei um ein "zertifiziertes Medizinprodukt" handelt. Das ist meiner Meinung nach falsch und irreführend. Dieses Produkt kann doch kein Medizinprodukt sein, sondern eher ein Nahrungsergänzungsmittel, oder? Außerdem liegen zu den Begriffen "Detox" und der angeblichen Ausleitung von Schadstoffen keine zugelassenen gesundheitsbezogenen Angaben vor. Dann sind solche Aussagen doch nicht zulässig, oder?
Antwort
Vermutlich ist die Einstufung als Medizinprodukt korrekt. Zeolith ist ein Gesteinspulver, das als neuartiges Lebensmittel gilt und nicht zugelassen ist. Für Medizinprodukte müssen die gesundheits- oder krankheitsbezogenen Angaben zwar wissenschaftlich belegt sein. Sie sind aber nicht grundsätzlich verboten. Nach Ansicht von Lebensmittelklarheit passt die Werbung mit Detox aber nicht zu einem Medizinprodukt.
Medizinprodukte haben eine „medizinische Zweckbestimmung“, dürfen aber im Wesentlichen nur physikalisch wirken. Anders als Medikamente dürfen sie keine arzneimittelähnliche Wirkung haben. Beispiele für Medizinprodukte sind Brillen und Verbandsmittel, aber auch bestimmte Abführmittel oder Augentropfen, die nur befeuchten. Die physikalische Wirkung kann also auch im Auge oder im Darm stattfinden, aber nicht im Stoffwechsel.
Im Gegensatz dazu sind Nahrungsergänzungsmittel Lebensmittel. Sie sind zur Ergänzung der Nahrung bestimmt. Sie dürfen ebenfalls keine arzneimittelähnliche Wirkung haben. Sofern sie nicht vor dem Jahr 1997 in nennenswertem Umfang verzehrt wurden, müssen sie als neuartige Lebensmittel zugelassen werden. Für alle Lebensmittel, auch Nahrungsergänzungsmittel, gelten die strengen Regelungen der Health-Claims-Verordnung. Das heißt, dass nur zugelassene gesundheitsbezogene Aussagen verwendet werden dürfen.
Dolomit und Zeolith sind Gesteinspulver:
- Dolomit besteht im Wesentlichen aus Kalzium-Magnesium-Carbonat und gilt nach Auffassung einiger Behörden nicht als neuartiges Lebensmittel. Die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln wurde in der Vergangenheit von der Lebensmittelüberwachung teilweise toleriert.
- Zeolith ist der Oberbegriff für verschiedene silikathaltige Mineralien. Es gilt als neuartig und ist als Lebensmittel nicht zugelassen. Es darf daher nicht als Lebensmittel angeboten oder in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden. Zeolithe werden jedoch als Medizinprodukte angeboten. Die Gesteinsmineralien wirken ähnlich wie Schwämme: Sie können Substanzen im Darm binden und werden anschließend zusammen mit diesen Substanzen ausgeschieden. Zeolithe sind schon mehrfach durch hohe Aluminium- oder Bleigehalte aufgefallen. Mehr zu dem Thema erfahren Sie im Portal Klartext Nahrungsergänzungsmittel.
Nach Einschätzung von Lebensmittelklarheit ist die Einstufung eines Produkts aus oder mit Zeolith als Medizinprodukt korrekt. Als Lebensmittel oder Nahrungsergänzungsmittel darf es jedenfalls nicht verkauft werden. Inwieweit die Werbung zulässig ist, müsste daher das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) überprüfen. Unserer Ansicht nach passt die Werbung mit Detox aber nicht zu einem Medizinprodukt. Denn die Werbung könnte so verstanden werden, dass im Körper vorhandene Schadstoffe ausgeleitet werden. Das kann ein Medizinprodukt aber nicht leisten. Es wird nicht in den Körper aufgenommen und kann allenfalls neu aufgenommene schädliche Substanzen im Darm binden.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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