Fragen & Antworten

e-Zeichen auf Lebensmittelverpackungen

Teasertitel
e-Zeichen auf Lebensmittelverpackungen

Frage

Gibt es eine Vorschrift für die Größe des e-Zeichens auf Lebensmittelverpackungen?

Antwort

Ja. Die Mindesthöhe beträgt drei Millimeter.

Die Vorgaben zum e-Zeichen sind in der Fertigpackungsverordnung festgelegt. Anbieter dürfen das Zeichen nur aufdrucken, wenn sie bestimmte Anforderungen bei der Angabe der Nettofüllmenge erfüllen, beispielsweise im Hinblick auf eine mögliche Unterfüllung. Das e-Zeichen muss zudem im gleichen Sichtfeld wie die Nettofüllmenge aufgedruckt werden.

Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.

Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
luxburg@leichtzulesen.org,
www.leichtzulesen.org
Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache e.V.

Der Text wurde geprüft durch die Prüflesegruppe:
Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
https://www.kjf-augsburg.de/angebote-leistungen/weitere-angebote/zentrum-leichte-sprache/

 

Wie informativ fanden Sie diesen Beitrag?
Durchschnitt: 2.5 (11 Stimmen)

Neuen Kommentar hinzufügen

Restricted HTML

  • Erlaubte HTML-Tags: <a href hreflang> <em> <strong> <cite> <blockquote cite> <code> <ul type> <ol start type='1 A I'> <li> <dl> <dt> <dd> <h2 id='jump-*'> <h3 id> <h4 id> <h5 id> <h6 id>
  • Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Website- und E-Mail-Adressen werden automatisch in Links umgewandelt.