e-Zeichen auf Lebensmittelverpackungen
Frage
Gibt es eine Vorschrift für die Größe des e-Zeichens auf Lebensmittelverpackungen?
Antwort
Ja. Die Mindesthöhe beträgt drei Millimeter.
Die Vorgaben zum e-Zeichen sind in der Fertigpackungsverordnung festgelegt. Anbieter dürfen das Zeichen nur aufdrucken, wenn sie bestimmte Anforderungen bei der Angabe der Nettofüllmenge erfüllen, beispielsweise im Hinblick auf eine mögliche Unterfüllung. Das e-Zeichen muss zudem im gleichen Sichtfeld wie die Nettofüllmenge aufgedruckt werden.
Hinweis: Unsere Kurzmeldungen geben grundsätzlich den Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Sie werden in der Regel nicht aktualisiert.
Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Menschen mit Lernschwierigkeiten Zentrum Leichte Sprache Allgäu,
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lol
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