Echter Waldmeister in Getränken
Frage
Ich habe im Internet herausgefunden, dass echter Waldmeister in Getränken und Süßwaren für Kinder oder dort, wo der Verdacht besteht, dass diese überwiegend von Kindern konsumiert werden, verboten ist. Besteht diese Regelung immer noch?
Antwort
Nein. Verboten ist nur der Zusatz des isolierten Aromastoffs Cumarin, der von Natur aus in Waldmeister vorkommt und in größeren Mengen der Leber schaden kann. Waldmeisterkraut oder daraus hergestellte Extrakte hingegen dürfen Lebensmitteln zugesetzt werden. Es gibt aber für bestimmte Lebensmittel wie Desserts oder Backwaren gesetzlich festgelegte Höchstmengen für Cumarin. Anbieter müssen bei der Verwendung von Waldmeister in diesen Lebensmitteln darauf achten, diese Höchstmengen einzuhalten.
Von Natur aus ist Cumarin in echtem Waldmeister, aber auch in anderen Pflanzen wie der Tonkabohne oder Zimt enthalten. Gegenüber Cassia-Zimt mit durchschnittlich etwa 3000 Milligramm pro Kilogramm enthält Waldmeister mit etwa 200 Milligramm pro Kilogramm deutlich weniger Cumarin.
Seit Ende des 19. Jahrhunderts wurde Cumarin isoliert und zur Aromatisierung in Lebensmitteln und Kosmetika eingesetzt. In den 50er Jahren des 20. Jahrhunderts zeigten Studien, dass Cumarin die Leber schädigen kann, weswegen der Einsatz des isolierten Aromastoffs in Lebensmitteln verboten wurde.
Cumarinhaltige Kräuter und Gewürze sowie daraus hergestellte Extrakte dürfen unter Einhaltung der Höchstmengen in Lebensmitteln eingesetzt werden. Zudem gibt es zugelassene synthetische Aromastoffe, die dem Geschmack von Waldmeister ähneln.
Bis 2011 gab es einen generellen Höchstwert von 2 Milligramm Cumarin pro Kilogramm für alle Lebensmittel – man ging davon aus, dass Cumarin krebserregend ist. Neuere Studien haben diesen Verdacht nicht bestätigt. Cumarin kann aber in höherer Konzentration bei einem kleinen Teil der Bevölkerung zu Leberfunktionsstörungen führen.
Gemäß der Aromen-Verordnung gelten seit 2011 nur noch für einige Lebensmittelgruppen Höchstmengen für Cumarin – insbesondere für solche, die Zimt enthalten können:
- Traditionelle und/oder saisonale Backwaren, bei denen Zimt in der Kennzeichnung angegeben ist
- Frühstücksgetreideerzeugnisse einschließlich Müsli
- Feine Backwaren außer traditionelle und/oder saisonale Backwaren, bei denen Zimt in der Kennzeichnung angegeben ist
- Dessertspeisen
Hersteller sind zudem grundsätzlich dafür verantwortlich, sichere Lebensmittel herzustellen. Wenn ein Hersteller ein Getränk oder Süßwaren mit echtem Waldmeister herstellt, müsste er also darauf achten, dass keine gesundheitsschädliche Menge Cumarin darin enthalten ist.
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Der leichtsprachliche Text wurde übersetzt von:
Isabella von Luxburg,
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Kommentare
Bezieht sich die Angabe von etwa 203 mg/kg Cumaringehalt auf frisches Waldmeisterkraut oder auf die Trockenmasse?
Der Wert bezieht sich auf das frische Kraut.
Ist der Einsatz von Waldmeister als Lebensmittelzutat mit Aromastoffen wirklich erlaubt?
Nach art.6 Abs. 2 i.V.m. Anh.III Teil B der VO (EG) 1334/2008 ist Cumarin aus nur Backwaren, Frühstücksgetreideerzeugnisse, Feine Backwaren und Dessertspeisen erlaubt.
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Ja, der Einsatz von Waldmeister als Lebensmittelzutat ist inzwischen wieder zulässig. Waldmeister enthält nur rund ein Zehntel der Cumarinmenge, die Zimt enthalten kann, und spielt nur bei wenigen Lebensmitteln wie Maibowle eine Rolle.
Die von Ihnen zitierte Passage der EU-Aromenverordnung nennt Cumarin-Höchstmengen für bestimmte Lebensmittelgruppen. Das bedeutet, die Verwendung cumarinhaltiger Zutaten ist nur für diese Lebensmittel eingeschränkt. Hier sind überwiegend Nahrungsmittel genannt, denen üblicherweise nennenswerte Mengen an Zimt zugesetzt werden:
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