Rewe Beste Wahl Waldmeister Getränkesirup
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.
Zusammenfassung
Bei einem als „Waldmeister“ angepriesenen Sirup mit tiefgrüner Farbe sind Bestandteile der Blätter von Waldmeister als Zutat naheliegend. Stattdessen zeigt ein Blick in die Zutatenliste, dass färbende Konzentrate aus anderen Pflanzen wie Saflor und ein Farbstoff für die grüne Farbe und Aroma für den Geschmack sorgen. Der Anbieter sollte die Aromatisierung bereits auf der Schauseite durch den Hinweis „aromatisiert“ oder „mit Aroma“ offenlegen.
Beschwerde
In dem Produkt ist kein Waldmeister enthalten. In der Zutatenliste findet sich nur „Aroma“ sowie Farbstoffe, Säuerungsmittel und Zucker. Das Wort „Waldmeister“ taucht darin nicht auf. Vorne auf der Packung steht aber groß und fett „Waldmeister Getränkesirup“. Das ist meiner Ansicht nach bewusster und absichtlicher Betrug.
Verbraucher aus Köln vom 08.12.2015
Darum geht’s:
Die Sirupflasche enthält eine dunkelgrüne Flüssigkeit und die Sorte ist mit „Waldmeister“ bezeichnet. Die Zutatenliste auf der Rückseite nennt keine Waldmeisterbestandteile. Neben den Hauptzutaten Zucker und Wasser enthält der Sirup unter anderem Aroma, färbende Konzentrate aus Saflor (Distel) und Zitrone, Karamellzuckersirup und den Farbstoff Brillantblau FCF.
Das ist geregelt:
Nach der Lebensmittelinformationsverordnung (Artikel 7 LMIV), dürfen Informationen über Lebensmittel nicht irreführend sein, insbesondere in Bezug auf die Eigenschaften des Lebensmittels. Unter Eigenschaften wird unter anderem auch die Zusammensetzung eines Lebensmittels verstanden. Solche Irreführungen sind auch in der Werbung und in der Aufmachung und Darbietung des Lebensmittels unzulässig.
So sieht’s die Verbraucherzentrale:
Unserer Auffassung nach weist die Aufmachung der Schauseite auf Bestandteile von Waldmeister im Sirup hin. Dass sowohl der Geschmack nach Waldmeister als auch die grüne auf Waldmeister hinweisende Farbe auf andere Zutaten zurückgehen, sollte der Kunde beim Einkauf auf den ersten Blick erfahren können.
Fazit:
Der Hersteller sollte auf der Schauseite der Flasche einen deutlichen Hinweis auf die Verwendung von Aroma statt Waldmeister platzieren.
Stellungnahme der Rewe Zentral Finanz eG, Köln
Auf das Schreiben der Verbraucherzentrale vom 11.01.2016 hat Rewe nicht reagiert.
Ergebnis
Im Rahmen eines Marktchecks 2016 haben wir das Produkt unverändert im Handel vorgefunden.
Weitere Informationen auf unseren Seiten
Hinweis: Der Text zu dieser Produktmeldung ist entweder veraltet oder entspricht nicht mehr den Kriterien von Lebensmittelklarheit.